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BNE legt Gesetzesvorschlag für biodiverse Solarparks vor

Biodiverse Solarparks sollten künftig Artenvielfalt und nachhaltige Landwirtschaft mitdenken. „Für den bevorstehenden Boom an neuen Solarparks muss Biodiversitäts-Photovoltaik zum neuen Standard werden“, sagt BNE-Chef Robert Busch. Es gilt die Rahmenbedingungen so verbessern, dass Photovoltaik zur Landwirtschaft passt, die Biodiversität erhöht und damit die Akzeptanz vor Ort hoch ist. „Schon im Solarpaket 1 sollte Biodiversitäts-Photovoltaik im EEG definiert und im Segment 1 des EEG zuschlagsfähig werden, damit 2024 die ersten Projekte vergeben werden können“, fordert Busch. Die Kanzleien Becker Büttner Held und Agrilex haben im Auftrag des BNE einen konkreten Umsetzungsvorschlag entwickelt. Diese Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch. 

Nachgewiesener Mehrwert für den Artenschutz

Biodiverse Photovoltaik umfasst Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch ihre Bauweise und die extensive Pflege nachweislich die Artenvielfalt fördern. Dazu zählen zum Beispiel ein breiter besonnter Streifen zwischen den Modulreihen und die Wasserdurchlässigkeit zwischen den einzelnen Modulen. In diesen Anlagen erfolgen außerdem weder Düngung noch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, dafür aber eine schonende Flächenpflege ohne Mulchen. „Wird Biodiversitäts- Photovoltaik zum Standard, werden jedes Jahr zehntausende Hektar für die Artenvielfalt gesichert – für mehrere Jahrzehnte und ohne, dass diese Flächen gesondert für den Naturschutz gesichert werden müssen“, erklärt Busch. 

Bestehende Hemmnisse für Hofübergaben bei Landwirten lösen

Zugleich sind biodiverse Solarparks sehr attraktiv für Landwirte. Mit der Biodiversitäts-Photovoltaik könnten Landwirtschaftsbetriebe auf den artenreichen Solarparkflächen ihren Vorgaben zur Stilllegung nachkommen, das bedeutet die Flächen aus der Nutzung zu nehmen. Über den Nachweis von Kennarten wird der Erfolg kontrolliert. Gleichzeitig werde durch den Vorschlag ein weiteres Hemmnis für neue Solarparks abgebaut: Hofübergaben und die steuerliche Einordnung von Solarparkflächen werden durch den rechtlichen Status als landwirtschaftliche Fläche einfacher. Für Bestandssolarparks und mit Blick auf aktuelle Planungen sollte zusätzlich das Bewertungsgesetz geändert werden, um den Übergang zum neuen Standard zu vereinfachen.

Als eine Variante der Agri-PV aufnehmen

Solarpaket 1 sollte biodiverse Solarparks für 2024 auf den Weg bringen, fordert der BNE-Chef. Nötig seien eine einfache Definition und die Ausschreibung im EEG. Die Bauart betreffende Kriterien können in einem Festlegungsverfahren durch die Bundesnetzagentur zeitnah festgelegt werden. Schon 2024 könnten so die ersten Zuschläge für biodiverse Solarparks vergeben werden. Parallel muss das Agrarrecht angepasst werden. Dazu reicht es, Biodiversitäts-Photovoltaik als Variante der Agri-PV in die GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufzunehmen. So wird Biodiversitäts-PV sofort für alle Solarparks nutzbar, die entsprechend den Kriterien erbaut werden. Das gelte auch für förderfreie PPA-Projekte. Hier finden Sie die BNE-Gesetzesvorschläge für eine an landwirtschaftlicher Nutzung orientierten Biodiversitäts-PV. (nhp)

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