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BNetzA: Strengere Anforderungen an Cybersicherheit

Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur (BNetzA), zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Mindeststandards für die IT-Sicherheit im Energiesektor festzulegen. „Mit der Digitalisierung im Strom- und Gasbereich und den Veränderungen der geopolitischen Bedrohungslagen steigen die Sicherheitsanforderungen“, weiß auch Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die BNetzA aktualisiert deshalb die Anforderungen an die Cybersicherheit.

Überarbeitung des IT-Sicherheitskatalogs

Die zunehmende Digitalisierung im Energiesektor sowie der Wandel der Bedrohungslage erfordern diese Aktualisierung. Die geplante Festlegung ist eine Überarbeitung des IT-Sicherheitskatalogs für Betreiber von Strom- und Gasnetzen sowie des IT-Sicherheitskatalogs für Betreiber von Energieanlagen. Ziel sei es, die Kataloge weitgehend zu vereinheitlichen und sie noch enger an den prozessorientierten Ansatz der Norm ISO/IEC 27001 anzulehnen.

Solaredge erfüllt EU-Anforderungen für Cyber-Sicherheit

Betreiber, die den IT-Sicherheitskatalog umsetzen, betreiben ein Managementsystem für Informationssicherheit und verbessern durch kontinuierliche Risikoanalyse, Audits und Zertifizierung die Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme. Der neue IT-Sicherheitskatalog schafft einheitliche Begriffsdefinitionen für alle Betreiber und differenziert allgemeine Maßnahmen zu Cybersicherheit und Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit (BMC) von spezifischen (durch Zertifizierung nachzuweisenden) Sicherheitsanforderungen für Netze und Anlagen.

Informationssicherheit und Betriebsfähigkeit

Durch die neue Prozessorientierung werden effizientere Risikoanalysen sowie eine stärkere Verzahnung von Informationssicherheit und BCM ermöglicht. Der derzeit aktuelle IT-Sicherheitskatalog für Betreiber von Strom- und Gasnetzen wurde im August 2015 veröffentlicht. Der IT-Sicherheitskatalog für Betreiber von Energieanlagen, die nach der BSI-Kritisverordnung als Kritische Infrastruktur bestimmt wurden und an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen sind, wurde im Dezember 2018 veröffentlicht. Die aktuellen Festlegungsentwürfe sind auf der Website der BNetzA abrufbar. (nhp)

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