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Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerke sollen künftig schnell und unbürokratisch registriert werden. Dafür will die Bundesnetzagentur sorgen. „Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben“, verspricht Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Solarboom für Balkonanlagen im Register ablesbar

Allein im Jahr 2023 wurden demnach 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, allein davon sind 300.000 Balkonkraftwerke. Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich, betont die Behörde.

Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.

Keine Meldepflicht mehr beim Netzbetreiber

Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann laut BNetzA ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert demnach den zuständigen Netzbetreiber über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde. (nhp)

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