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Bundesregierung will Frist für Solarparks verlängern

Die Bundesregierung folgt mit der Fristverlängerung den Empfehlungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar). Hintergrund für die Lockerung der Fristen sind absehbare Corona-bedingte Verzögerungen bei der Realisierung von Solarparks, etwa infolge von Personalengpässen im Handwerk und bei Bauämtern sowie bei Satzungsbeschlüssen von Bebauungsplänen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine Verlängerung der Realisierungs- und Pönalenfristen für neue Solarparks um sechs Monate vor, die in Photovoltaikauktionen vor dem 1. März 2020 Zuschläge erhalten haben. Der BSW begrüßt die Flexibilisierung der Fristen und appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung. „Dies hilft einigen Projektierern, die ihre Solarparks andernfalls unverschuldet nicht mehr rechtzeitig hätten ans Netz anschließen können oder zu Unrecht finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssten“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Förderdeckel beseitigen

Der BSW fordert die Bundesregierung zudem auf, in diesem Zusammenhang nun endlich auch den im Sommer erreichten Förderdeckel für neue Solarstromanlagen zu beseitigen. Der Hintergrund: Sobald eine installierte Solarleistung von 52 Gigawatt in Deutschland erreicht wird, dürfen neue Solarstromanlagen bis zu einer Spitzenleistung von 750 Kilowatt keine Förderung mehr erhalten. Nach einer Beschlussfassung des Bundeskabinetts aus dem Herbst letzten Jahres sollte der Solardeckel eigentlich längst beseitigt sein.

Nach Einschätzungen von Energieexperten gefährdet der Solardeckel inzwischen akut den Erfolg der Energiewende und damit die Klimaziele. Ohne Förderung werden kaum noch neue Solardächer errichtet werden, so ihre übereinstimmende Warnung in der Branche. Die Förderbeschränkung dürfte infolge starker Vorzieheffekte von Investoren bereits in diesem Sommer erreicht werden. Die Geschäftserwartung in der Solarbranche war vor diesem Hintergrund zuletzt massiv eingebrochen. (nhp)

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