Der Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) hat sich in einer Stellungnahme gegen die im Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 vorgesehene pauschale Wirkleistungsbegrenzung von Solaranlagen auf 50 Prozent ausgesprochen. Der Verband sieht darin einen Rückschritt für die Flexibilisierung des Energiesystems.
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„Solaranlagen, Batteriespeicher, Smart Meter und Energiemanagementsysteme schaffen heute die technischen Möglichkeiten, Einspeisung flexibel und netzdienlich zu steuern“, sagt Peter Knuth, Vorstandsvorsitzender des BDSH. Sie sollten deshalb genau dann einspeisen können, wenn der Strom knapp und entsprechend wertvoll ist. „Eine pauschale 50-Prozent-Kappung würde diese Flexibilität jedoch ausbremsen. Aus unserer Sicht brauchen wir intelligente Netze und keine pauschalen Abregelungen.“
Kritik an fehlenden Anreizen für Smart Meter
Der BDSH kritisiert, dass eine starre Abregelung die Marktintegration von Solaranlagen konterkariere. Die bislang geltende Regelung, nicht steuerbare Anlagen auf 60 Prozent zu begrenzen, habe zumindest Anreize geschaffen, in intelligente Messsysteme zu investieren und Verbrauch sowie Erzeugung flexibel zu koordinieren.
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Die neue pauschale Drosselung gelte dagegen für Anlagen mit und ohne Smart Meter gleichermaßen – und nehme damit genau diese Anreize weg. „Die Lösung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kaschiert letztlich wieder die fehlende Digitalisierung und Flexibilisierung der Netze, anstatt das Problem dort zu lösen, wo es entsteht: beim Netzausbau", mahnt Knuth.
Bidirektionales Laden eingeschränkt
Besonders problematisch sei die Auswirkung auf das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen. Seit Januar 2026 ermöglicht das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) das netzdienliche Entladen von Fahrzeugbatterien ins Netz. Eine Kappung am Hausanschluss könnte nach Einschätzung des BDSH genau diese Funktion einschränken.
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Betroffen wären vor allem Haushalte mit Solaranlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und bidirektional ladendem Elektrofahrzeug – sogenannte Smart-Energy-Home-Systeme, die über Energiemanagementsysteme und Smart Meter bereits heute netzdienlich arbeiten. Der Verband fordert, die pauschale Wirkleistungsbegrenzung nicht umzusetzen, und plädiert stattdessen dafür, die bestehenden technischen Möglichkeiten – darunter Direktvermarktung, intelligente Messsysteme und das Programm zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) – konsequent zu nutzen. (nhp)
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