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Hamburger Senat plant Abschwächung der Solarpflicht

Wohnungsbaufirmen sollen nach Plänen des Hamburger Senats einfacher auf eine Solaranlage verzichten können. Die Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy kritisiert die geplante Gesetzesänderung. Die fortschrittliche Solarflicht für Neubauten sei ein wichtiger Baustein des Klimaschutzprogramm, sagt Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy. Die Änderungen in der Rechtsverordnung wären nicht nur ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Hamburg, sondern würde auch dazu führen, dass weniger Mieter von günstigem Solarstrom vom Hausdach profitieren können, betont Dähling.

Ausrede der angebliche Unwirtschaftlichkeit

Konkret geht es dabei um drei Änderungen in einer neuen Rechtsverordnung: Bei älteren Bestandsgebäuden soll es laut Verordnungsentwurf künftig möglich sein, die Erneuerung der Gebäudeelektronik (Verteilung und Zählerschränke) den Kosten der Erfüllung der Solarpflicht zuzurechnen. Durch diese Kosten erscheinen die Anlage jedoch schneller unwirtschaftlich, kritisiert Dähling. Zudem sollen die konkreten Vorgaben an die Nachweispflicht für die Unwirtschaftlichkeit künftig entfallen. Die neue Verordnung wird es Immobilienunternehmen also deutlich einfacher machen, aus vorgeschobenen Unwirtschaftlichkeitsgründen auf eine Solaranlage zu verzichten.

Umsetzung durch Dienstleister wird erschwert

Die meisten Wohngebäude in Hamburg sind im Besitz von Immobilienunternehmen. Diese seien in der Regel aufgrund der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer befreit, erklärt Dähling. „Diese Steuerprivilegierung unterliegt der Voraussetzung, dass keine Fremdumsätze generiert werden dürfen, so auch keine Einnahmen aus Solaranlagen. Dementsprechend können Immobilienunternehmen nicht selbst als Betreiber von Anlagen aktiv werden.“

Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Umsetzung der Solarpflicht aber dennoch durch Dritte sichergestellt werden kann. Demnach soll die Prüfpflicht abgeschafft werden, ob Dritte gewillt sind, den Bau und Betrieb von Solaranlagen zu übernehmen. Stattdessen können sich Immobilienfirmen auch hier auf eine Unwirtschaftlichkeit durch Steuernachteile berufen – und damit die Solarpflicht umgehen. Dähling: „Das betrifft einen Großteil der Mehrparteiengebäude in Hamburg.“ (nhp)

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