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Netzagentur: Einspeisung darf nicht am Zählermangel scheitern

Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier zum Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen veröffentlicht. Denn damit neu errichtete Ökostromanlagen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus einer Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. „Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft“, erklärt die Behört den Stand der Dinge.

Energiemenge ist via Zähler zu erfassen

„Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Ökoenergienanlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen“, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Fehlende Zähler dürften nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. „Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt, fordert Müller.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen.

Frist von einem Monat

Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. So soll die Einspeisung schneller gewährleistet werden. Das Positionspapier ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (nhp)

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