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PV Austria bewertet die Leistungen der Bundesländer

Bis auf Oberösterreich habe kein Bundesland sein Zubau-Soll erfüllt, urteilt PV Austria. Besonders die legistischen Rahmenbedingungen seien durch die Bank äußerst durchwachsen und wurden im letzten Jahr nur punktuell verbessert. Einzelne Bundesländer zeigen, was mit entsprechendem Willen möglich ist. So gibt es mittlerweile Solarstromverpflichtungen (Wien, Niederösterreich, Steiermark), erleichterte Elektrizitätsbewilligungen (Niederösterreich, Salzburg) oder ausgewiesene Zonen für solare Freiflächen (Burgenland). Ein All-In-Paket gebe es aber leider in keinem Bundesland. „Von einheitlichen, solarstromfreundlichen Rahmenbedingungen sind wir weit entfernt. Warum eine Solardachanlage in Kärnten anders zu genehmigen ist als in Niederösterreich, ist ein Mysterium“, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin beim PV Austria. Die Beurteilung der einzelnen Bundesländer:

Burgenland: Das Burgenland hat als dritt kleinstes Bundesland die geringste Solarleistung installiert. Die erst kürzliche Verankerung des Ausbau als vorrangig öffentliches Interesse wird dies hoffentlich ändern. Dennoch sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausbau durchwachsen. Die größten Probleme stellen die administrativen Vorgaben und die eingeschränkte Vielfalt der Freiflächen dar.

Kärnten: Im sonnigen Kärnten sind die Rahmenbedingungen für den Photovoltaikausbau noch äußerst zurückhaltend. Selbst kleinere Dachanlagen müssen angezeigt werden. Freiflächen können kaum umgesetzt werden.

Niederösterreich: Niederösterreich ist jenes Bundesland, das im vergangenen Jahr am meisten Sonnenstromanlagen errichtet hat. Eine Solarpflicht und das kürzlich fit gemachte Elektrizitätgesetz erleichtern den Ausbau am Gebäude. Bei der Ausweisung von Solarflächen gibt es für das größte Bundesland aber noch Nachbesserungsbedarf.

Oberösterreich: Oberösterreich zählt zu den Top drei Bundesländern bei der Sonnenstromproduktion und hat als einziges Bundesland im vergangenen Jahr sein Zubau-Soll erfüllt. Dennoch sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen mittlerweile in die Jahre gekommen. Vor allem bei der Nutzung der Flächen abseits des Gebäudes gibt es derzeit kaum Möglichkeiten.

Salzburg: Mit der Genehmigungsfreistellung nach Elektrizitätsrecht habe Salzburg den gewaltigsten Schritt innerhalb der Bundesländer gesetzt. Damit werden besonders in der Administration und im Gewerbe Ressourcen gespart. Die gesetzlichen Grundlagen für Freiflächen sind vorhanden jedoch fehlen für Widmungsverfahren die Erfahrungswerte.

Steiermark: Hier gibt es die effektivste Solarpflicht Österreichs für Neubauten und als einziges Bundesland kommt Agri-PV als Beitrag zur Energiewende explizit in der Gesetzgebung vor. Im aktuellen Zubau absoluter Zahlen bleibt die Steiermark auch dieses Jahr auf Platz drei.

Tirol: Das Land ist definitiv noch kein Sonnenstromland, wenn gleich der jährliche Zubau vergleichsweise stark gesteigert wurde. Dennoch hat es unter den anderen Bundesländern den weitesten Weg bis 2030 vor sich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den solaren Zubau stellen demnach eine große Hürde dar.

Vorarlberg: Hier gibt es gute Bedingungen für die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäuden. Freiflächenanlagen sind aufgrund der starken Flächenkonkurrenz und den strengen Bedingungen nicht zu finden.

Wien: Mit der Solarpflicht bei Neubau und Sanierung hat die Stadt Wien eine wichtige Maßnahme zur Energiewende gesetzt. Kleine Anlagen auf Gebäuden sind in vielen Fällen rechtlich relativ leicht umsetzbar, wenn auch aufwändig auf Grund der vielen Behörden. Die Auflagen im Elektrizitätsrecht und der Bauordnung gehören jedoch noch angepasst, urteilt PV Austria. (nhp)

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