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Wien entwirft Regeln für Ausschreibungen von Ökostromanlagen

Bisher unterstützt das österreichische Energie- und Klimaschutzministerium (BMK) auf der Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) den Bau von solaren Dachanlagen mit einer Investitionsförderung. Jetzt hat das Ministerium gemeinsam mit dem Wirtschaftsressort einen Entwurf für die Ausschreibung von Marktprämien für Solar-, Windkraft-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen vorgelegt. Damit sollen Ökostromkraftwerke gefördert werden, die insgesamt jährlich 4,5 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugen.

Gleitende Marktprämie vorgesehen

Der Plan sieht vor, dass die großen Anlagen mit einer gleitenden Marktprämie unterstützt werden. Das bedeutet, dass sie mit einem Strompreis ins Rennen gehen, der für den wirtschaftlichen Betrieb der jeweiligen Anlage notwendig ist. Dieser wird primär am Strommarkt erzielt. Nur wenn dort die Preise zu niedrig sind, gibt es einen Zuschuss bis zur Höhe, die in der jeweiligen Ausschreibung bezuschlagt wurde. Dabei gilt für die ersten beiden Jahre ein Maximalpreis von 9,33 Cent pro Kilowattstunde.

700 Megawatt Solaranlagen ausgeschrieben

Die erste Marktprämienverordnung schreibt die Förderung von Ökostromanlagen für zwei Jahre fest. Demnach werden 2022 und 2023 jeweils Kontingente von 700 Megawatt für Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. Die erste Ausschreibung endet am 29. September 2022 und die zweite Auktion ist für den 29. November 2022 terminiert. Dazu kommen noch Auktionen für Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 590 Megawatt für beide Jahre, für Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 15 Megawatt und für 1,5 Megawatt Biogaskapazität. In diesem Jahr werden auf der Basis der Verordnung auch noch 90 Megawatt für Wasserkraft ausgeschrieben. Im kommenden Jahr versteigert das BMK weiter Marktprämien für Wasserkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 170 Megawatt.

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Anlagen auf Landwirtschaftsflächen definiert

In der Verordnung sind auch Gründe für Abschläge definiert. So werden bei Anlagen, die auf Acker- oder Grünlandflächen gebaut werden, 25 Prozent von der bezuschlagten Marktprämie abgezogen, es sei denn, es handelt sich um eine Agriphotovoltaikanlage. Zudem müssen diese Anlagen rückstandslos zurückgebaut werden können und der Abstand zwischen Unterkante der Modultische und dem Boden muss mindestens 80 Zentimeter betragen. Die Modulreihen müssen hier mindestens zwei Meter auseinanderstehen. Die Verordnung definiert auch Voraussetzungen zur nachhaltigen Anlagenplanung, die erfüllt sein müssen, damit der Generator mit einer Marktprämie bedacht werden kann.

Verbesserungsvorschläge einreichen

Die Marktprämienverordnung ist bis zum 21. Juli 2022 in der Begutachtung. Alle relevanten Akteure können dazu Stellung nehmen und Verbesserungsvorschläge einreichen. Auch der Bundesverband PV Austria ist involviert und wird den vorgelegten Verordnungsentwurf genau analysieren. Immerhin sei mit diesem Entwurf eine erste weitergehende Orientierung möglich, wie die Förderung mittels Marktprämie aussehen könnte. Der Verband ruft deshalb die Branche auf, die Punkte zu benennen, die in der Verordnung berücksichtigt werden sollen, damit keine relevanten Punkte übersehen werden. Den Entwurf der Verordnung finden Sie auf der Webseite des BMK. (su)

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