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PV Austria: Tipps für den kommenden Förderaufruf

Es brauche nun rasche Klarheit für mehr Planungssicherheit fordert Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria. Sie plädiert für eine Fortführung des Budgets von 600 Millionen Euro. „Es ist schwierig, sich jedes Jahr neu auf die Situation einstellen zu müssen. Die Branche benötigt verlässliche Rahmenbedingungen, um Projekte effizient vorzubereiten“, sagt Immitzer. Besonders die geringe Inanspruchnahme der Marktprämienförderung, bei der bisher nur dreißig Prozent der bereitgestellten Mittel abgerufen wurden, müsse demnach verbessert werden, um die Realisierung von Großprojekten zu ermöglichen. Noch bis zum 23. Oktober haben Unternehmen und Privathaushalte die Gelegenheit, Ihre Projekte zur bundesweiten Investitionsförderung einzureichen.

PV Austria gibt dafür drei Tipps an die Hand:

1) Genehmigungen vorab einholen: Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen bereits alle für Ihr Projekt notwendigen Genehmigungen sowie Anzeigen vorliegen.

2) Für Anlagen bis 20 Kilowatt gilt: Bei der Förderung werden kleinere Anlagen nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht. „Für eine erfolgreiche Ticketziehung legen Sie sich Ihren Einspeisezählpunkt, eine gültige E-Mail-Adresse und die Leistung Ihrer Anlage zu Recht. Nach der Ticketziehung haben Sie dann 14 Tage Zeit, den Förderantrag zu vervollständigen und die fehlenden Daten in Ruhe hinzuzufügen“, beschreibt der Verband.

3) Kleingedrucktes lesen: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, sieht vor, dass Privatpersonen vor Einreichung eines gültigen Erstantrages Ihre Anlage bestellen und errichten dürfen, aber nicht in Betrieb nehmen, betont PV Austria.
Bei Unternehmen ist es noch strenger: Die dürfen vor Einreichung eines gültigen Erstantrag noch nicht mit dem Projekt begonnen haben. Das bedeutet, dass der Förderwerber die Anlage oder Anlagenteile auch nicht rechtsverbindlich bestellen darf.

Extratipp für die Zeit nach dem Antrag: Sichern sie sich rechtzeitig einen Stromliefervertrag. Ohne gültigen Stromliefervertrag darf der Netzbetreiber Ihre Anlage nicht ans Stromnetz anschließen und es kann zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme Ihrer Anlage kommen. (nhp)

Für weitere Tipps lesen Sie direkt die Wissensdatenbank der EAG-Förderabwicklungsstelle.