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Studie: Vorranggebiete für Solar schaffen mehr Zubau auf der Freifläche

Um die Ausbauziele für Photovoltaik zeitnah und günstig zu erreichen, braucht es neben Solardachanlagen auch neue Freiflächenanlagen. Ein wichtiger Knackpunkt, neben mangelnden Netzkapazitäten, sind fehlende Flächen für den Zubau. Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich daher die planungsrechtliche Situation für Freiflächenanlagen näher angesehen. Denn aktuell sei keine Flächenbereitstellung im erforderlichen Umfang abgesichert. Es besteht also Handlungsbedarf, betonen die Autoren.

Mengenvorgaben und kommunale Autonomie

Aktuell entscheiden die Gemeinden meist frei, ob und in welchem Umfang sie mit Bebauungsplänen Flächen für die Solar bereitstellen. Ausnahmen bilden hier lediglich bestimmte Außenbereichsprivilegierungen. Da für die Ausbauziele in Zukunft jedoch deutlich mehr Flächen benötigt werden als bisher, erscheint es fraglich, ob die freiwilligen Planungen der Gemeinden ausreichen. „Selbst wenn die Länder als Antwort hierauf Mengenvorgaben für die gemeindliche Flächenbereitstellung formulieren, stoßen sie aktuell auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gegenüber den Gemeinden“, erklärt Jonas Otto, Co-Autor der Studie.

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Der Bund könnte hier Abhilfe schaffen, ohne Ländern oder Kommunen feste Zahlen für Flächen zu diktieren: „Der Bund könnte bestimmte Gebietsausweisungen der Raumordnung für die Solar mit einer unmittelbar baurechtsermöglichenden Wirkung ausstatten“, erklärt Otto. Das bedeutet konkret. „Die Flächen, die von der übergeordneten Raumordnung in den Ländern als Vorranggebiete für die Solar festgelegt werden, würden automatisch als Bauland für Solarprojekte gelten.“ Und das ohne einen zusätzlichen Bebauungsplans der Gemeinde.

Baurecht durch Raumordnung

In der Studie zeigen die Autoren zwei Möglichkeiten auf, wie das umgesetzt werden kann: Bei der ersten Option würden die Länder ihre Vorgaben vor allem an die Raumordnung richten. So würde die bei den Gemeinden liegende Flächenbereitstellung zumindest teils zu den gemeindlichen Möglichkeiten durch die übergeordnete Planungsebene der Raumordnung übernommen.

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Die zweite Option wäre, dass die Gemeinden weiter selbst steuern, wie viel Fläche sie für Solaranlagen ausweisen wollen. Die Raumplanung würde dann nur eingreifen, wenn die Gemeinden nicht genug Flächen bereitstellen. Beide Optionen eröffneten zumindest einen neuen Hebel, um die Flächenbereitstellung im Sinne des benötigten solar Zubaus rechtlich abzusichern. (nhp)

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