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EWG: Prämie für systemdienliche Kombikraftwerke

So können die Erneuerbaren mehr Verantwortung für die Systemsicherheit der Stromversorgung liefern, um zu jeder Stunde des Jahres den benötigten Energiebedarf zu decken. Ausreichen würde laut Berechnungen der EWG ein fester Vergütungssatz von 8 Cent pro Kilowattstunde mit Hilfe einer marktwirtschaftlichen gleitenden Marktprämie. „Die Energy Watch Group hat dafür einen diskussionswürdigen Gesetzesvorschlag auf den Tisch gelegt. Ziel muss es sein, den innovativsten und effizientesten Weg für eine Energieversorgung durch Erneuerbare Energien zu finden“, kommentiert Kerstin Andreae, Vorsitzende des Branchenverbands BDEW.

Vergütung je nach Anlagengröße

Unterschieden wird dabei zwischen zwei verschiedenen Instrumenten je nach Größe der entsprechenden Anlage: Eine feste Einspeisevergütung pro eingespeiste Kilowattstunde für Kleinanlagen und eine gleitende Marktprämie für größere Anlagen, die über Direktvermarktung am Stromwettbewerb teilnehmen.

Das neue Gesetz soll dabei eigenständig stehen und nicht den weiterhin hohen Novellierungsbedarf im bestehenden EEG ersetzen. „Die Vorteile der günstigen Energieerzeugungspreise können nun mit denen für Klimaschutz und Versorgungssicherheit zusammen ausgeschöpft werden, insbesondere wenn die Integration von der regionalen Ebene kommt und nicht nur von der Übertragungsnetzebene“, erklärt Thure Traber, wissenschaftlicher Leiter der EWG und Co-Autor des Gesetzvorschlags. (nhp)

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