Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat scharfe Kritik an den Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur EEG-Novelle und zum Netzpaket geäußert. Im Falle ihrer Umsetzung drohe nach Einschätzung des Verbandes ein massiver Einbruch des Photovoltaikausbaus in Deutschland. Auch Zehntausende Arbeitsplätze könnten verloren gehen. Effizienzpotenziale ohne schädliche Nebenwirkungen, etwa durch den Abbau von Marktbarrieren für einen verstärkten Batteriespeicherausbau, würden hingegen kaum adressiert.
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„Die Schadenswirkung der ab 2027 für neue Solarstromanlagen geplanten Einschnitte wäre erschreckend hoch“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Während die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen will, würden die vorliegenden Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Reiche zentrale Investitionsgrundlagen beseitigen und die Wirtschaftlichkeit neuer Solarprojekte in großem Umfang zerstören.“
Kleinanlagen: Wegfall der Förderung
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Abschaffung der EEG-Förderung für neue Dachanlagen bis 25 Kilowatt Leistung. Hinzu käme eine verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen bis 100 Kilowatt. Nach Umfragen des Verbands unter Immobilienbesitzern und in der Branche würden diese Maßnahmen die PV-Nachfrage unter Privathaushalten und Kleingewerbe um mehr als zwei Drittel einbrechen lassen.
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Die vom BMWE vorgesehene, auf drei Jahre befristete Übergangszahlung in Höhe von 5,2 Cent je Kilowattstunde bezeichnet der Verband als „Trostpflaster“ und „Augenwischerei“. Sie könne die bislang über 20 Jahre gewährte EEG-Einspeisevergütung von rund sieben Cent je Kilowattstunde für Teileinspeiser und 10 bis 12 Cent je Kilowattstunde für Volleinspeiser nicht ansatzweise ersetzen.
Verpflichtende Direktvermarktung kommt
Die Direktvermarktung sei für kleine Solarstrommengen aufgrund fehlender technischer, prozessualer und wirtschaftlicher Voraussetzungen bundesweit nicht umsetzbar. Bezeichnend sei laut BSW-Solar, dass das BMWE in den kommenden Jahren nur mit 90.000 zusätzlichen jährlichen Direktvermarktungsfällen im Marktsegment bis 100 Kilowatt rechnet.
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Bei konstanter Nachfrage wäre eigentlich mit über 400.000 zusätzlichen Fällen zu rechnen. „Dies dürfte ein weiterer Beleg dafür sein, dass das BMWE selbst von einem erheblichen Solarmarkteinbruch im Heim- und Kleingewerbesegment ausgeht, entgegen anderslautenden Aussagen der Ministerin“, sagt Körnig.
Freifläche: Regulatorische Eingriffe verteuern Projekte
Auch bei ebenerdig errichteten Solarparks sieht der Verband erhebliche Wachstumsrisiken. Mehrere geplante regulatorische Eingriffe würden Projekte verteuern und deren Finanzierung erschweren. Dazu zählen laut BSW-Solar die teilweise Streichung von Entschädigungszahlungen bei temporären Netzengpässen (Redispatch-Vorbehalt), die Einführung zweiseitiger Differenzverträge in der derzeit vorgesehenen Ausgestaltung sowie eine bundesweite Einspeisebegrenzung auf 70 Prozent der installierten Leistung.
Hinzu kämen höhere finanzielle Belastungen durch die kommunale Beteiligung sowie mögliche Baukostenzuschüsse und Kapazitätsentgelte. Insbesondere der Redispatch-Vorbehalt führe zu Planungsunsicherheit und erschwere die Finanzierung neuer Projekte.
Agri-PV und Gewerbedächer betroffen
Kritisch bewertet der Verband zudem die geplante Streichung des erst 2024 eingeführten Ausschreibungs-Untersegments für besondere Solaranlagen wie Agri-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV. Nachdem Unternehmen jahrelang auf die Anwendbarkeit der Regelungen gewartet hätten, würde deren Abschaffung erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
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Bei Gewerbedachanlagen soll nach den Entwürfen der mit dem EEG 2023 eingeführte Volleinspeisebonus wieder entfallen. Auch die Vergütung für Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt soll deutlich abgesenkt werden. Die Ausschreibungsmengen für Gewerbedachanlagen sollen zudem von bislang 2,3 Gigawatt auf künftig 1,5 Gigawatt pro Jahr reduziert werden.
Nachbesserungen bei Differenzverträgen gefordert
Die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu zweiseitigen Differenzverträgen bezeichnet der Verband als überfällig. Deren Ausgestaltung müsse jedoch nachjustiert werden. Eine Erlösabschöpfung sollte nach Auffassung des BSW-Solar nicht bereits ab dem anzulegenden Wert einsetzen, sondern erst oberhalb eines Marktwertkorridors erfolgen. Zudem sollten Ausnahmeregelungen für Anlagen mit Power Purchase Agreements (PPA), Eigenversorgung oder Direktstromlieferungen vorgesehen werden. Der Refinanzierungsbeitrag sollte erst für Anlagen ab 200 Kilowatt gelten.
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Der Verband appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die vorgelegten Gesetzentwürfe grundlegend zu überarbeiten. „Deutschland braucht stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik und Speicher“, sagt Körnig. „Die Gesetzentwürfe müssen deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren substanziell nachgebessert werden.“ (nhp)