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EEG-Reform: Agora warnt vor Markteinbruch bei kleinen Solaranlagen

Mit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) plant die Bundesregierung, dass Haushalte ihren Dachstrom künftig über Anbieter vermarkten oder ganz auf die Einspeisung verzichten. Eine Analyse von Agora Energiewende zeigt jedoch: In vielen Fällen würde sich die Investition dann nicht mehr lohnen.

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Der Umstieg auf eine Direktvermarktung würde die Kosten von Solardachanlagen gegenüber der derzeitigen fixen Einspeisevergütung erhöhen. Für einen Vier-Personen-Haushalt in einem Bestandshaus bedeutet das nach den Berechnungen jährliche Mehrkosten von 185 bis 277 Euro – je nach Eigenverbrauch. In der Folge würde sich der Bau einer Dachanlage vor allem für Haushalte ohne Wärmepumpe und E-Auto nicht mehr lohnen.

Kleine Anlagen produzieren 30 Prozent der Solarleistung

Damit riskiert der Gesetzentwurf nach Einschätzung des Thinktanks einen Einbruch beim Ausbau kleiner Dachanlagen. Diese machen heute rund 30 Prozent der Solarleistung aus. Gerade in Haushalten unterer Einkommensklassen käme der Ausbau vermutlich ganz zum Erliegen. Grund dafür sind vor allem hohe Dienstleistungskosten für die Direktvermarktung von rund 140 Euro jährlich. Laut Agora müssten diese Kosten auf unter 50 Euro im Jahr sinken, damit auch Anlagen ohne hohen Eigenverbrauch wirtschaftlich bleiben.

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Die alternativ vorgesehene Nulleinspeisung, bei der Haushalte vollständig auf die Einspeisung verzichten, würde die Anlagen noch unwirtschaftlicher machen. Die Mehrkosten für einen Vier-Personen-Haushalt im Bestandshaus lägen dann bei 281 Euro bei hohem und 333 Euro bei geringem Eigenverbrauch. „Kleine Solardachanlagen stehen an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit. Doch die vom Gesetzgeber vorgesehene Direktvermarktung ist derzeit noch komplex und teuer für Privathaushalte“, sagt Julia Bläsius, Direktorin bei Agora Energiewende. Nötig seien zunächst standardisierte digitale Schnittstellen zwischen Anlagen und Strommarkt sowie der flächendeckende Ausbau von Smart Metern.

Längerer Übergang soll Markteinbruch verhindern

Für den Übergang in die Direktvermarktung sieht der Gesetzentwurf aktuell zwei Jahre vor. In dieser Zeit sollen kleine Dachanlagen statt einer festen Vergütung den durchschnittlichen Marktwert eines Jahres von Solarstrom erhalten. „Mit Blick auf die erforderliche Kostenreduktion sind zwei Jahre zu knapp bemessen“, betont Bläsius. „Mit einer ausreichenden Vorlaufzeit von vier Jahren lässt sich der Markteinbruch verhindern.“

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Eine Verlängerung der fixen Einspeisevergütung um vier Jahre würde 2030 nach Angaben von Agora rund 160 Millionen Euro zusätzliche Förderkosten bedeuten. Heute fließen jährlich rund acht Milliarden Euro in die Förderung aller Solaranlagen vom EEG-Konto. Die Ausgaben sinken ab Anfang des kommenden Jahrzehnts ohnehin auf etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2035, da teure Altanlagen aus der Förderung fallen.

Option wenn sich Direktvermarktung nicht rechnet

Für den Fall, dass die Direktvermarktung die Wirtschaftlichkeitsschwelle in der Übergangszeit nicht erreicht, plädiert Agora zudem für eine Fallback-Option. Dann könnten Netzbetreiber verpflichtet werden, den Strom zum aktuellen Börsenpreis zu vermarkten und diesen abzüglich einer geringen Gebühr an die Betreiber weiterzureichen.

Die Analyse „Vom Hausdach in den Strommarkt“ hat Agora Energiewende auf Basis von Berechnungen des Fraunhofer ISE erstellt. Die Publikation steht zum kostenlosen Download bereit. (nhp)

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