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Energy Sharing ab Juni möglich, aber unwirtschaftlich

Mit den neuen Regelungen erhalten lokale Energiegemeinschaften erstmals einen rechtlichen Rahmen, um Solar- und Windstrom innerhalb einer Gruppe zu teilen. Ein Bündnis aus Verbänden und Unternehmen bewertet das Inkrafttreten als Meilenstein für eine dezentrale Energieversorgung. Die Regelungen könnten nach Einschätzung des Bündnisses die Beteiligung privater Haushalte stärken und die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien erhöhen.

Wirtschaftlichkeit von Energy Sharing noch nicht gegeben

Teil des Bündnisses sind Bürgerenergie, die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), die Bürgerwerke, Versorger EWS, Green Planet Energy, Naturstrom sowie der Solarenergie-Förderverein.

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Gleichzeitig sieht das Bündnis weiter Hürden. Die direkte Belieferung von Teilnehmern mit Strom aus gemeinschaftlichen Anlagen sei bislang nicht wirtschaftlich umsetzbar und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Für lokal erzeugten und verbrauchten Gemeinschaftsstrom sollten nach Auffassung der Verbände einfachere Verfahren gelten als bei klassischen Belieferungsmodellen. Andernfalls werde die Attraktivität von Energy-Sharing-Modellen geschmälert.

Bündnis fordert mehrere Anpassungen

Zudem fordert das Bündnis, neben Peer-to-Peer-Modellen auch Pooling-Ansätze zuzulassen, um regionale Stromüberschüsse effizient zu verteilen. Energiegemeinschaften sollten außerdem einen einheitlichen Reststromlieferanten auswählen dürfen.

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Konkret nennt das Bündnis mehrere nötige Anpassungen: die Anrechnung der netzentlastenden Wirkung von Energy Sharing auf die Netzgebühren, eine einfache Handhabung der Stromsteuerbefreiung sowie das Recht der Anlagenbetreiber, für nicht vermarkteten Strom weiterhin die Einspeisevergütung zu beanspruchen. Hinzu kommen Forderungen nach verständlichen Musterverträgen, regionalen Energy-Sharing-Plattformen und transparenten Abrechnungswegen.

Keine breite Umsetzungswelle erwartet

Ob Energy Sharing in der Praxis ankommen wird, ist nach Einschätzung des Bündnisses offen. Zahlreiche Akteure beschäftigten sich derzeit mit möglichen Projekten, viele zeigten sich aufgrund der Komplexität und der begrenzten Wirtschaftlichkeit jedoch zurückhaltend. Mit einer breiten Umsetzungswelle rechnet das Bündnis daher nicht. Damit Energy Sharing sein Potenzial entfalten könne, müssten die Regelungen konsequent weiterentwickelt und vereinfacht werden. (nhp)

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