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Seit 1. Juni 2026 gelten in Deutschland erstmals Regelungen zum Energy Sharing in Kraft. Bürger, Energiegenossenschaften und lokale Gemeinschaften können dann gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen übers Netz teilen.
Endlich dürfen Betreiber von Photovoltaikanlagen ihren überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn verkaufen. Möglich macht dies eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz, die Energy Sharing nun rechtlich erlaubt.
Zum Jahreswechsel traten neue Regelungen für die Photovoltaik in Kraft. Dies betrifft unter anderem den gemeinschaftlichen Betrieb von Solaranlagen. Aber auch die Netzbetreiber und Hauseigentümer müssen neue Regeln umsetzen.
Auch mit der jüngsten Energierechtsnovelle wird das enorme Potenzial der dezentralen Energiewende nicht ausgeschöpft. Bürger:innen bleiben weiter außen vor, weil einfache Flexibilitätsoptionen nicht genutzt werden können.
Trotz politischer Unsicherheiten wird der Ausbau der Photovoltaik in Österreich weitergehen. Die Branche hat zahlreiche Möglichkeiten. Mit dem Netzanschluss bleibt aber auch noch eine Hürde. Wie diese zu überwinden sind, zeigen die Referenten der Tagung von PV Austria.
Das Bündnis Bürgerenergie hat ein Positionspapier zum sogenannten Energy Sharing veröffentlicht. Die Vorschläge sollen es vereinfachen, den produzierten Solarstrom in der Gemeinschaft direkt zu verbrauchen.
Energy Sharing soll zwar im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden. Doch die geplanten Regelungen sind nicht praktikabel. Der BVES und Open District Hub unterbreiten Vorschläge, wie es gehen könnte.
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll es möglich werden, dass Verbraucher in einer Region Strom aus einer Solar- oder Windkraftanlage gemeinsam nutzen. Der Ansatz ist gut. Doch bleiben viele Hürden stehen.