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Energy Sharing: Solarstrom künftig direkt im Quartier nutzbar

Betreiber von Photovoltaikanlagen können ihren lokal erzeugten Solarstrom künftig direkt mit Nachbarn oder sogar der gesamten Straße teilen. Die bisher erforderliche Registrierung als Stromlieferant sowie zahlreiche Pflichten wie Bilanzkreisauflagen und Liefergarantie entfallen. Der Bundestag hat diesen neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen – seit Ende Dezember 2025 ist er in Kraft. Damit setzt die Politik einen Teil der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) II der EU in deutsches Recht um.

Attraktive Alternative zur Einspeisevergütung

Stattdessen genügt eine vereinfachte Vereinbarung zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer, die die Lieferung und das gesellschaftsrechtliche Verhältnis regelt. Reststromverträge für den nicht durch Solarstrom gedeckten Verbrauch müssen die Abnehmer selbst abschließen.

Neuregelungen 2026: Solarstromhandel wird möglich

Die neue Regelung schafft eine zusätzliche Einnahmequelle für Betreiber von Photovoltaikanlagen: Der Verkauf von Solarstrom an Nachbarn kann finanziell attraktiver sein als die Einspeisevergütung, die für Neuanlagen derzeit bei knapp acht Cent pro Kilowattstunde liegt. Die Kosten für Strom aus der eigenen Solaranlage betragen hingegen rund elf bis 15 Cent. Im Vergleich dazu zahlen Haushalte für Strom aus dem Netz durchschnittlich 35 Cent pro Kilowattstunde.

Energy Sharing als Zukunftsmodell

Die Bundesregierung diskutiert aktuell, die Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen. Betreiber sollen den nicht selbst genutzten Strom künftig an der Börse verkaufen. Vor diesem Hintergrund gewinnt der lokale Stromverkauf weiter an Bedeutung. Energy Sharing könnte zudem den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz erhöhen.

Steuerliche Vereinfachungen für Ökostrom und Speicher

Erste Pilotprojekte in Deutschland sowie erfolgreiche Modelle in Italien und Österreich zeigen, dass das Konzept funktioniert. Frank Hettler von Zukunft Altbau sagt: „Gerade für Häuser mit größeren Solaranlagen und einem relativ niedrigen Eigenverbrauch kann sich das Modell künftig lohnen.“

Es gibt eine Übergangszeit bis zur technischen Umsetzung. Ab Juni 2026 sind Verteilnetzbetreiber dann verpflichtet, Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes zu unterstützen. Ab Juni 2028 gilt dies auch gebietsübergreifend. Große Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Hauseigentümer erhalten Unterstützung und Tipps von Gebäudeenergieberatenden sowie den regionalen Photovoltaik-Netzwerken in Baden-Württemberg. Diese beraten zur optimalen Auslegung von Photovoltaikanlagen und zur Vorbereitung auf das neue Vermarktungsmodell. (nhp)

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