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Berner Forscher schlagen Anreize für netzdienlichen Anlagenbetrieb vor

Forscher der Berner Fachhochschule (BFH) haben einen Vorschlag ausgearbeitet, wie Betreiber von Photovoltaikanlagen dazu gebracht werden können, ihre Generatoren netzdienlich zu fahren. Das heißt, weniger einzuspeisen als die Nennleistung zulassen würde. In Deutschland wird dies für Neuanlagen derzeit mit einer Verschiebung der Einspeisevergütung geregelt. Doch aufgrund der niedrigen Vergütungen, die die Schweizer Netzbetreiber für den eingespeisten Solarstrom zahlen, wird die kaum Wirkung zeigen.

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Einspeisespitzen vermeiden

Deshalb müssten die Anlagenbetreiber Anreize bekommen, um Einspeisespitzen zu vermeiden. Dies könnte beispielsweise über eine Vergütung der eingesparten Netzausbaukosten geschehen. Berechnungen der Schweizer Forscher haben ergeben, dass 88 Prozent der Energie einer Solaranlage mit 50 Prozent der Nennleistung produziert werden. Nur etwa zwölf Prozent werden mit mehr als 50 Prozent der Nennleistung erzeugt. Das bedeutet, in den meisten Fällen reicht es aus, die Netzanschlussleistung auf ebendiese 50 Prozent zu reduzieren. Dies gilt für Ost-West-Anlagen.

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Eigenverbrauch erhöhen

Die zwölf Prozent könnten zusätzlich für den Eigenverbrauch genutzt werden. Dafür ist die Installation eines Speichers oder zusätzlicher Verbraucher wie eines elektrischen Heizsystems oder einer Ladesäule für ein Elektroauto notwendig. Hierfür fallen Investitionskosten an. Gleichzeitig entlastet der Betreiber der Anlage das Netz und minimiert den notwendigen Netzausbau. Denn wenn er für eine Anlage mit 20 Kilowatt Leistung nur zehn Kilowatt Anschlussleistung ans Netz beantragt, muss der Netzbetreiber auch nur diese zehn Kilowatt vorhalten. Andernfalls müsste er permanent 20 Kilowatt bereitstellen, obwohl diese Netzanschlussleistung nur über zwölf Prozent der Zeit tatsächlich beansprucht wird.

Netzausbau vermeiden

Doch mit einer geringeren Anschlussleistung jeder Anlage auf 50 Prozent verdoppelt sich die in diesem Netzabschnitt mögliche gesamte Anschlussleistung verschiedener Solaranlagen – ohne dass das Netz überhaupt ertüchtigt werden muss. Diesen vermiedenen Netzausbau sollten die Anlagenbetreiber gemäß dem Vorschlag der Forscher der BFH auf die Betreiber der Solaranlagen umgelegt werden, die freiwillig ihre Netzanschlussleistung reduzieren. Dass sie dann tatsächlich nicht über die vereinbarte Leistung einspeisen, wird mit einem Smart Meter überwacht.

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Kapazitäten frei machen

Die Forscher schlagen vor, dass diese Regelung sogar auf Bestandsanlagen angewendet werden könnte. Denn dann würden wieder mehr Kapazitäten frei, um weitere Solaranlagen anzuschließen. Der Vorschlag gilt primär für Anlagen, die auf Netzebene 7, also am Verteilnetz, angeschlossen sind. Für das Mittelspannungsnetz wären solche Regelungen ebenfalls denkbar, dann aber mit geringeren Vergütungszahlungen. Wie die genauen Vergütungszahlungen aussehen könnten, erfahren Sie im Papier „Anreize zum systemdienlichen Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen“, das auf der Webseite der BFH bereitsteht. (su)