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Stephan Schindele von Baywa r.e.: „Im Ackerbau sehe ich die parallele Flächennutzung“

Sie haben eines der ersten Agriphotovoltaikprojekte mitentwickelt. Damals wurden Module auf sehr hohen Montagesystemen montiert, damit die Landwirtschaftsfahrzeuge noch hindurchpassen. Welche Erkenntnisse für die künftige Entwicklung der Agriphotovoltaik haben sie da mitgenommen.

Die zentrale Erkenntnis ist, dass man das mit dieser hohen Aufständerung nicht mehr machen würde. Wir wollten damals eigentlich drei Anlagen errichten, eine im Hopfenanbau, eine im Gemüseanbau und eine im Obstbau. Gefördert wurde nur die Anlage im Getreide- und Gemüseanbau.

Würden Sie das noch einmal so machen?

Nein, weil das zu teuer ist. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen dem Deckungsbeitrag aus der Getreideproduktion und den Anpassungskosten der Photovoltaik, um die landwirtschaftliche Tätigkeit zu ermöglichen, stehen in einem schlechten Verhältnis. Viel sinnvoller sind Anwendungen bei denen die Photovoltaik mit bestehenden Schutzvorrichtungen kombiniert werden kann, wie beispielsweise im Obst- und Beerenanbau.

Welche Alternative gibt es im Segment Getreide- und Gemüseanbau?

Im Bereich Getreide- und Gemüseanbau und auch im Ackerbau sehe ich weniger die Doppelnutzung, sondern eher die parallele Flächennutzung.

Was ist das?

Bei der Parallelnutzung werden die Module nicht hoch aufgeständert, sondern bodennah installiert. Zwischen den Modulreihen kann der Landwirt weiterhin den Großteil seiner Agrarfläche bewirtschaften und somit als Dienstleister die Flächenpflege um den Photovoltaikgenerator übernehmen. Auch die Kombination mit Nutztierhaltung wie zum Beispiel Schafbeweidung sind in diesem Zusammenhang denkbar. Hier wird die agrarsubventionsbeihilfefähige Landwirtschaft mit der Photovoltaik verknüpft – im ersten Fall mit Ackerbau oder Grünlandwirtschaft, im zweiten Fall mit Tierhaltung.

Das ebnet den Weg hin zur Agriphotovoltaikanlage?

Richtig. Denn wenn wir den überwiegenden Teil der Ackerfläche für die landwirtschaftliche Produktion erhalten und die Solarstromerzeugung nur einer nachgezogenen Landnutzungsform entspricht, steht das Projektvorhaben nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan, in dem die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist. Diese Art der Flächennutzung hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und trägt zugleich zum Klimaschutz bei. Dementsprechend werden auch keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die gemischte Flächennutzung notwendig.

Das Gespräch führte Sven Ullrich.

Lesen Sie im zweiten Teil des Interviews mit Stephan Schindele, worauf sich Baywa r.e. bei der Entwicklung der Agriphotovoltaik konzentriert. Dieser Teil erscheint am 11. Dezember 2020.

Im dritten Teil des Interviews erfahren Sie, welchen wirtschaftlichen Mehrwert die Agriphotovoltaik für die Landwirte hat.

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