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BNE: Geplanter Redispatch-Vorbehalt könnte Abregelungen vor Gericht bringen

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßt den Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Redispatch. Er sieht klarere Regeln zur Kostenerstattung vor. Netzbetreiber sollen zudem die sogenannten Redispatch-Signale rechtzeitig übermitteln. Der Entwurf halte jedoch am kostenbasierten Ansatz fest, kritisiert der BNE. Der europäische Rechtsrahmen sehe grundsätzlich marktbasierte Verfahren vor.

Steuerbarkeit nur bei 73 Prozent nachgewiesen

Beim Redispatch drosseln Netzbetreiber die Einspeisung vor einem Engpass und gleichen sie an anderer Stelle aus. Seit Oktober 2021 sind auch dezentrale Anlagen eingebunden. Laut BNE behindern fehlerhafte Anlagendaten, komplizierte IT-Prozesse und unzureichende Steuertechnik bei den Verteilnetzbetreibern die Umsetzung.

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Bei Funkrundsteuertechnik ohne Rückkanal bleibe offen, ob Steuerbefehle tatsächlich umgesetzt werden. Beim Steuerbarkeitscheck der Übertragungsnetzbetreiber 2025 war die Steuerbarkeit nur bei 73 Prozent der Solarleistung und 86 Prozent der Windleistung nachgewiesen. Bei Anlagen zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt waren es 57 Prozent.

Direktvermarkter tragen Kosten und Risiken

Probleme gab es vor allem beim Bilanzausgleich. Leisten Netzbetreiber ihn nicht, springen nach einer Übergangslösung des Branchenverbands BDEW die Bilanzkreisverantwortlichen ein. Das sind häufig Direktvermarkter. Kommen die nötigen Informationen verspätet oder fehlerhaft an, entstehen ihnen zusätzliche Kosten. Hier setzt der Entwurf an.

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Die Probleme bei Steuerung und Datenaustausch bleiben laut BNE aber bestehen. „Wer in die Stromerzeugung eingreift, muss zuverlässig steuern, rechtzeitig informieren und korrekt abrechnen. Fünf Jahre nach dem Start von Redispatch 2.0 sollte das eigentlich selbstverständlich sein“, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch.

Mögliche Klagen gegen Redispatch-Vorbehalt

Die Stiftung Umweltenergierecht sieht beim gesetzlich geplanten Redispatch-Vorbehalt europarechtliche Risiken. Verlieren Anlagenbetreiber Entschädigungsansprüche, wachse ihr Anreiz, Abregelungen gerichtlich prüfen zu lassen. Dann könnten auch die Auswahl der Anlagen sowie Umfang und Dauer der Eingriffe auf den Prüfstand kommen.

Der BNE fordert, statt eines Vorbehalts zunächst einen funktionsfähigen Redispatch zu schaffen. Dazu zählen nachweisbare Steuerung, einheitliche Daten, automatisierte Abrechnung, die Einbindung von Speichern sowie Qualitätsstandards mit wirtschaftlichen Folgen für Netzbetreiber. Busch betont: „Vermeidbare Fehler der Netzbetreiber im Redispatch müssen Folgen haben.“ (nhp)

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