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4 neue Regelungen in der Schweiz in Kraft

In der Schweiz sind zum Jahreswechsel einige neue Regelungen und Rahmenbedingungen in Kraft getreten, die auch für die Photovoltaikbranche entscheidend sind. Denn seit Beginn des neuen Jahres ist auch das erste Maßnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verbindliches Recht.

1. Einmalvergütung ersetzt Tarifförderung

Damit verbunden sind vor allem Änderungen der Förderung von Photovoltaikanlagen. So fällt in Zukunft die Zahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) weg. In den Genuss einer solchen Tarifförderung, bei der jede eingespeiste Kilowattstunde zu einem festen Preis vergütet wird, kommen nur noch Betreiber von größeren Anlagen, die ihren Generator bereits vor Mitte des Jahres 2012 zur Förderung angemeldet haben, wie der Branchenverband Swissolar mitteilt. Alle anderen Anlagen werden mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Durch den Umstieg von einer Tarifförderung auf eine solche Einmalvergütung können laut Swissolar deutlich mehr Anlagen gefördert werden. Zudem können jetzt alle Projekte mit einem festen Betrag unterstützt werden, da die Grenze für die Einmalvergütung auf Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt wegfällt. Damit wird auch klar: Der Schweizer Markt dreht jetzt weitgehend auf den Eigenverbrauch, das die Einmalvergütung vor allem wirtschaftlich ist, wenn ein Teil des Solarstroms selbst verbraucht wird.

Dadurch, dass jetzt die meisten der über 38.000 Projekte, die schon zur Förderung angemeldet sind, zuerst die Einmalvergütung bekommen, müssen sich die Investoren in eine neue Solaranlagen etwas gedulden. Das Bundesamt für Energie geht davon aus, dass die Auszahlung der Investitionsförderung an Betreiber kleiner Anlagen bis zu 2,5 Jahre dauern kann. Betreiber von großen Generatoren müssen sogar mit einer Wartezeit von sechs Jahren rechnen. Swissolar betont aber, dass die Anlagen trotzdem schon jetzt gebaut werden sollten. Denn zum einen ist der Investitionszuschuss gesetzlich garantiert, womit für den Investor kein Risiko besteht. Zum anderen läuft die Förderung in wenigen Jahren komplett aus.

2. Eigenverbrauch vereinfacht

Eine zweite wichtige Neuerung betrifft den Eigenverbrauch von Solarstrom. Denn mit dem Jahreswechsel werden die Regelungen für die Nutzung des selbst produzierten Solarstroms verändert. Jetzt ist der Zusammenschluss von mehreren Parzellen zur gemeinsamen Nutzung des Photovoltaikstroms erlaubt. Die neuen Regelungen ermöglichen so die Steigerung der Eigenverbrauchsquote und damit der Rentabilität des Solargenerators. Dazu trägt auch die Befreiung solcher Eigenverbrauchsgemeinschaften von der verpflichtenden und teuren Strommessung durch den Energieversorger bei. Dies mache Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten besonders interessant, betonen die Branchenvertreter von Swissolar.

3. Neue Rechenregeln für Rückspeisetarife

Die Eigenverbrauchsanlagen, die jetzt mit einer Einmalvergütung gefördert werden, bekommen in Zukunft auch mehr für den eingespeisten Überschussstrom. Denn jetzt dürfen die Netzbetreiber die Rückspeisevergütung nicht mehr allein nach dem Preis berechnen, den sie sonst für den Stromeinkauf bezahlen, wenn es die Solarenergie nicht gäbe. Sie müssen zudem einen Faktor einrechnen, der sich auf die tatsächlichen Kosten des produzierten Solarstroms bezieht. Dies führe in vielen Versorgungsgebieten zu einer Erhöhung der Rückspeisetarife.

4. Verpflichtende Direktvermarktung

Die Betreiber von großen Anlagen müssen in Zukunft ihren Strom selbst vermarkten. Das gilt auch für bereits bestehende Anlagen. Diese müssen ab 2020 in die Direktvermarktung wechseln, wenn sie einen Generator mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt betreiben. Besitzer von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt, die ihren Generator ab 1. Januar 2018 in Betrieb nehmen, müssen ebenfalls bis 2020 in die Direktvermarktung wechseln. Bis dahin bekommen diese Anlagenbetreiber noch einen Referenzmarktpreis für den eingespeisten Solarstrom – zusätzlich zur Einmalvergütung. Sie können aber auch schon vorher in die Direktvermarktung wechseln. Dann bekommen sie die Verkaufserlöse an der Strombörse und eine Einspeiseprämie. (su)