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Neuer TÜV-Standard soll Qualitätssicherung in der Solarbranche verbessern

Der Dienstleister TÜV Rheinland hat mit dem Standard 2PfG 3103/11.24 ein neues Verfahren zur Rückverfolgbarkeit in der Photovoltaikbranche eingeführt. Ziel ist es demnach, die Transparenz entlang der Lieferkette von Solarmodulen zu erhöhen und die Qualitätssicherung für Projektentwickler, Käufer und Investoren zu verbessern.

Sicherheitsmanagement in der Lieferkette

Das Audit basiert auf den internationalen Normen ISO 9001 für Qualitätsmanagementsysteme und ISO 28000:2007 für Sicherheitsmanagement in der Lieferkette. Zusätzlich berücksichtigt TÜV Rheinland projektspezifische Kundenanforderungen, etwa zu Arbeitsbedingungen in der Produktion.

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„Wir prüfen, ob und wie genau die von Herstellern verwendeten Systeme, Werkzeuge und Prozesse eine Rückverfolgbarkeit sicherstellen können“, sagt Maximilian Lieberz. Er ist Business Development Manager bei TÜV Rheinland. „Dadurch können Käufer von Solarmodulen ihre Qualitätssicherung nachhaltig stärken.“

Ein neuer dreistufiger Audit-Prozess

Das Rückverfolgbarkeits-Audit erfolgt in drei Stufen. Zunächst analysiert TÜV Rheinland die Managementsysteme der Hersteller auf Grundlage der ISO 9001 sowie individueller Kundenanforderungen. In der zweiten Stufe werden die eingesetzten Prozesse und Werkzeuge zur Rückverfolgbarkeit geprüft. Dabei wird auch bewertet, ob die Systeme zukünftigen Anforderungen gerecht werden können. In der dritten Stufe erfolgt eine End-to-End-Betrachtung der gesamten Rückverfolgbarkeitskette. Dabei wird untersucht, wie detailliert die Rückverfolgbarkeit dokumentiert werden kann.

Antwort auf strengere ESG-Anforderungen

Der neue Standard reagiert auf die dynamische Entwicklung der Solarbranche und die zunehmende Bedeutung von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Seit 2023 hat TÜV Rheinland im Rahmen der Entwicklung des Standards mehr als 100 Werke von sieben der zehn weltweit größten Modulhersteller – überwiegend in Asien – auditiert.

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Der neue Service wird weltweit angeboten. Langfristig will TÜV Rheinland mit dem Standard einen Beitrag zur Etablierung einheitlicher Rückverfolgbarkeitsanforderungen leisten. Die Ergebnisse der Audits sollen auch den Anforderungen von Banken und Finanzierungspartnern entsprechen. (nhp)

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