Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Entwurf zu Regelungen für bidirektionales Laden von Elektroautos veröffentlicht. Der Entwurf „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ soll neue Optionen für eine marktaktive Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten eröffnen. „Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem“, umreißt Klaus Müller, Präsident der BNetzA, die Vorteile für Heimspeicher.
Doch auch Elektroautos sollen in das Energiesystem eingebunden werden. „Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung ein Meilenstein“, sagt Klaus Müller. „Die Festlegung enthält auch für die großen Speicher Lösungen. Sie lassen sich besonders gut in die Netze integrieren und helfen im Markt bei der Bewältigung vieler Herausforderungen der Energiewende – vor allem bei der Integration von immer mehr erneuerbarem Strom.“
Energiemengen erfassen
Konkret legt der Entwurf Vorgaben zur Messung und Abrechnung der einzelnen Strommengen fest. Denn die Betreiber müssen trotz Speichermengen aus ihren Ökostromanlagen und aus dem Netz eine EEG-Förderung für die grünen Anteile ihrer Netzeinspeisung erhalten. Außerdem müssen sie für die wieder ins Netz eingespeisten Strommengen auch geringere Abgaben nach dem Gesetz zur Finanzierung der Energiewende (EnFG) zahlen, die sie vorher aus dem Netz eingespeichert haben.
Zwei Optionen der Abrechnung
Diese Regelungen sollen den Speicherbetreibern und Elektromobilisten zwei Möglichkeiten eröffnen, wie sie diese förderfähigen und umlagebegünstigten Strommengen abrechnen können. Bei der Abgrenzungsoption werden die einzelnen Strommengen rechnerisch exakt zugeordnet. Bei der Pauschaloption können die Speicherbetreiber festlegen, dass sie einen festen Anteil der Strommenge als erneuerbar festlegen. Dies ist besonders für Betreiber kleiner Solaranlagen mit Speichern von Vorteil, da diese Option weniger aufwendig ist.
Spezial zur Elektromobilität: E-Autos privat und im Betrieb clever laden
Akkus der E-Autos wie stationäre Speicher betreiben
Für das bidirektionale Laden von Elektroautos ermöglicht die Festlegung, dass der Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie ein Speicher genutzt werden kann. Dann kann er nach den gleichen Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung profitieren.
KEA BW: Neuer Leitfaden erleichtert Umstieg auf E-Mobilität
Änderungen bis 24. Oktober vorschlagen
Damit setzt die BNetzA eine Regelung um, die seit dem Inkrafttreten des sogenannten Solarspitzengesetzes im Februar 2025 im Paragraph 19 Absätze 3 bis 3c EEG festgelegt ist. Der Entwurf steht auf der Webseite der BNetzA zur Konsultation bereit. Am 1. Oktober 2025 veranstaltet die Behörde einen Workshop, in dem die einzelnen Regelungen näher erklärt und mit den Teilnehmern diskutiert werden. Bis zum 24. Oktober 2025 können bei der Bundesnetzagentur Änderungsvorschläge eingereicht werden. (su)