Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat eine weitreichende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, die den Bau von Energiespeichern erheblich erleichtert. Der neu gefasste Paragraph 11c stellt klar: Der Ausbau von Speichern liege im überragenden öffentlichen Interesse und gelte als vorrangiger Belang bei der Abwägung von Schutzgütern. Nur militärische Interessen können dem Bau von Speicher außerhalb von Ortschaften noch entgegenstehen. Diese Regelung gilt bis zur geplanten weitgehenden Treibhausgasneutralität im Jahr 2045.
Speicher werden privilegierte Vorhaben
Künftig gelten große Batteriespeicher mit mindestens einer Megawattstunde Speicherkapazität im Außenbereich als privilegierte Vorhaben. Damit müssen Baubehörden solche Projekte leichter genehmigen. „Diese seien aufgrund ihrer Größe und ihrer Natur nach nur im Außenbereich möglich“, begründet der Wirtschaftsausschuss die Anpassung. „Dies mache eine Privilegierung dieser essenziellen Energiewendetechnologie erforderlich.“
Auch Wärmespeicher und unterirdische Wasserstoffspeicher profitieren von der Neuregelung. Deren Bau werde vereinfacht, da sie für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zentral seien, heißt es in der Begründung.
Baurechtliche Genehmigung wird einfacher
Die Solarbranche begrüßt die Änderungen ausdrücklich. „Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Eine entscheidende Hürde für den schnellen Speicherausbau werde damit beseitigt.
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Gemischte Speichernutzung wird wirtschaftlich
Neben der baurechtlichen Erleichterung entfällt nach Informationen des BSW-Solar künftig auch die bisherige Benachteiligung gemischt genutzter Speicher bei der Netzentgeltbefreiung. Bisher galt dies nur für Speicher, die ausschließlich Netzstrom eingelagert und wieder ausgespeichert haben. mit der Änderung des Paragraphen 118 Absatz 6 EnWG können solche Multi-Use-Speicher in Zukunft potenziell wirtschaftlicher betrieben werden. „Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität sehr effizient nutzen und Einspeisespitzen ins Stromsystem wie auch Strombezugsspitzen in Gewerbe und Industrie reduzieren können“, betont Carsten Körning. „Sie können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Stromversorgung zu stabilisieren und die Strompreise für Verbraucher zu senken.“
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Geschäftsmodelle schnell ermöglichen
Denn rund 85 Prozent der bislang installierten Batteriespeicher in Deutschland – insgesamt etwa 25 Gigawattstunden – dienen laut Angaben des BSW-Solar derzeit ausschließlich der Steigerung des Eigenverbrauchs in Privathaushalten und im Gewerbe. Wie stark der neue Rechtsrahmen dazu beitragen wird, mehr Speicher in das Stromsystem zu integrieren, hängt laut Branche davon ab, wie schnell die Multi-Use-Modelle nun umgesetzt werden. Langfristig fordert die Branche deutlich mehr Tempo: Bis 2030 seien 100 Gigawattstunden Speicherkapazität nötig. Dafür müssten insbesondere die Netzanschlüsse großer Speicher weiter verbessert werden.
Die Gesetzesänderungen, für die sich die Solar- und Speicherbranche seit Langem eingesetzt hatte, sollen nach Beschluss des Bundestags noch in diesem Jahr in Kraft treten. (su)