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EnWG: Verteilnetzbetreiber dürfen Wärmepumpen drosseln

Mit diesen Eingriffen sollen Engpässe im Verteilnetz minimiert werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Eine vollständige Abschaltung der Geräte sei nicht erlaubt, aber eine temporäre Reduzierung der elektrischen Anschlussleistung auf bis zu 4,2 Kilowatt. Die Grundversorgung von Wärmepumpen und Ladesäulen bleibt demnach sichergestellt. Im Gegenzug für die mögliche Leistungsreduzierung erhalten die Betreiber von Wärmepumpen und Ladesäulen eine Entschädigung vom Netzbetreiber. Auch dürfen die Netzbetreiber den Anschluss der Anlagen dann nicht mehr verweigern.

Gesetzliche Grundlage ist das EnWG

Ein Grund für das Engpassmanagement: Die Niederspannungsnetze in Deutschland sind derzeit nicht für Millionen zusätzliche Wärmepumpen und E-Autos gerüstet. Bei Wärmepumpen soll der Bestand nach dem Willen der Bundesregierung von derzeit rund 1,9 Millionen auf sechs Millionen im Jahr 2030 wachsen und so in deutschen Immobilien klimafreundlich Raumwärme und Warmwasser erzeugen. Auch die Zahl der E-Autos soll steigen: Von aktuell rund 2,4 Millionen auf 15 Millionen Ende des Jahrzehnts.

Damit Autos wie Wärmepumpen problemlos geladen werden können, müssen die Verteilnetzbetreiber in den nächsten Jahren die Stromnetze auf den letzten Kilometern zu den Wohnhäusern massiv ausbauen. Da dies noch nicht so weit ist, sind zeitlich befristete Eingriffe in Ausnahmefällen seit Jahresbeginn erlaubt. Festgelegt ist dies im Paragraf 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes, kurz EnWG. Details dazu legte die Bundesnetzagentur Ende November 2023 vor. Mit der Maßnahme sollen Stromausfälle aufgrund von Überlastungen örtlicher Leitungen vermieden werden.

Reduzierung für zwei Stunden auf 4,2 Kilowatt

Betroffen von der Neuregelung sind nur neue steuerbare Wärmepumpen und Ladestationen. Die Neuregelung gilt nicht für andere elektrische Geräte im Haus wie Kühlschrank, Fernseher oder Waschmaschine. Auch bestehende Wärmepumpen, ob steuerbar oder nicht, fallen nicht unter die möglichen Eingriffe. Wer möchte, kann aber freiwillig mitmachen, empfiehlt Zukunft Altbau.

Insbesondere bei Wärmepumpen werden sich die Eingriffe jedoch nicht bemerkbar machen. „Die maximale elektrische Anschlussleistung einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern liegt je nach energetischem Standard bei bis zu zehn Kilowatt“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Reduziert sich die Leistung für zwei Stunden auf 4,2 Kilowatt, ändert sich dadurch an den allermeisten Tagen im Jahr nichts an der Raumtemperatur im Haus. Und auch an besonders kalten Tagen, an denen die maximale Leistung nötigt sei, bliebe der mögliche Drosselungszeitraum viel zu kurz, um ein Haus auskühlen zu lassen, sagt Hettler. Die Vorteile für die Hauseigentümer: Sie müssen weniger Netzentgelt zahlen. (nhp)

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