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Kongress im April: IR-Heizungen vereinfachen Gebäudesanierung

Die Regelungen zum Einsatz von Stromdirektheizungen wie Infrarotheizungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind kurz und knapp gehalten. Seit dem Inkrafttreten Zum Jahresbeginn 2024 hat sich gleichwohl gezeigt, dass es gelegentlich Unklarheit über die genauen Auflagen für den Einsatz der elektrischen Heizgeräte gibt.

Professor Timo Leukefeld: IR-Wärme vereinfacht Haustechnik

Timo Leukefeld: „Im Neubau ist die IR-Heizung überlegen“ 

Hochkarätiges Programm in Würzburg

Für praxisnahe Informationen lädt der Branchenverband zur Konferenz Infrarotheizung im Bestandsgebäude am 11. April 2024 nach Würzburg ein. Im Eröffnungsvortrag wird Professor Bert Oschatz aus Dresden über das Gebäudeenergiegesetz und in der Förderung referieren, mit Blick auf Infrarotheizungen. Sie sind im Gesetzt ausdrücklich als Erfüllungsoption zugelassen, um Gas und Öl abzulösen. Professor Oschatz ist Geschäftsführer des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung (ITG).

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Neues Themenheft über solarelektrische Gebäude erschienen 

Aktuelle Studien zum Einsatz der IR-Technik

Anschließend präsentieren hochkarätige Referenten aktuelle Studien. So knüpft die Technische Universität Dresden an die Studie aus dem vergangenen Jahr an und untersucht aktuell den Einsatz von Infrarotheizungen zur Spitzenlastabdeckung in fünf Gebäudeklassen - vom 1950er-Jahre-Haus bis zum Effizienzhaus 40. Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) vergleicht in realen Zwillingshäusern, die mit einer Gasheizung beziehungsweise Infrarotheizungen beheizt werden, den Energieverbrauch.

Die Hochschule Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) Konstanz hat mit IR-Bau 2 das Forschungsprojekt IR-Bau 1 fortgesetzt und stellt erste Ergebnisse vor. Am Nachmittag präsentieren Fachleute aus der Praxis realisierte Anwendungen in Wohnhäusern, in einer Ferienanlage und im Denkmalschutz.

Aktuelle Studien:

Abschlussbericht der Studie „Potentialbewertung von Infrarotheizungen als Spitzenlastabdeckung“ (2023) der Technischen Universität Dresden.

IR-Bau 2 der HTWG Konstanz

Stromdirektheizungen im Gebäudeenergiegesetz

In dem aktualisierten Gebäudeenergiegesetz definiert die Bundesregierung, welche Heizungen seit Jahresbeginn genutzt werden dürfen. Zentrales Kriterium ist die Anforderung, dass die Raumwärme zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Stromdirektheizungen - und damit auch Infrarotheizungen - sind laut GEG eine technische Lösung beziehungsweise pauschale Erfüllungsoption.

Denn Strom aus dem öffentlichen Netz stammt bereits zu 55 Prozent aus erneuerbaren Quellen, der Anteil wird in den kommenden Jahren deutlich steigen. In Paragraf 71d des GEG ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Stromdirektheizungen im Neubau und Bestand eingesetzt werden dürfen.

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Infrarotheizung im Neubau

Der bauliche Wärmeschutz und das in den Paragrafen 16 und 19 definierte Referenzgebäude sind der Maßstab. Der bauliche Wärmeschutz wird für die Einteilung der Effizienzhausstufen verwendet. Anders als bei den EH-Klassen, in denen auch der Primärenergiebedarf ein Kriterium ist, wird in den GEG-Auflagen zu Stromdirektheizungen nur der bauliche Wärmeschutz betrachtet.

Dieser muss bei Neubauten mindestens 45 Prozent besser sein als beim GEG-Referenzgebäude. „In sehr gut gedämmten Gebäuden, die heute bei Neubauprojekten eine Selbstverständlichkeit sind, dürfen Infrarotheizungen eingebaut und als alleiniges Heizsystem genutzt werden“, erläutert Lars Keussen vom Vorstand der IG Infrarot Deutschland.

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Infrarotheizung in der Sanierung des Bestands

Der bauliche Wärmeschutz ist auch in bestehenden Gebäuden das Kriterium, außer bei den folgenden Ausnahmen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen die Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnen, gibt es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf den baulichen Wärmeschutz. Das gleiche gilt für den Fall, dass Einzelgeräte wie Nachtspeicheröfen oder Elektrokonvektoren ersetzt werden sollen, ebenso für Hallen mit über vier Meter Höhe und dezentralem Heizsystem.

Zudem unterscheidet der Gesetzgeber beim Einsatz im Bestand zwischen Gebäuden, in denen sich eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger befindet, und solchen, in denen kein wasserführendes Wärmeabgabesystem in Betrieb ist. Im Falle eines Gebäudes ohne wasserführende Heizung darf eine Infrarotheizung neu eingebaut werden, wenn der bauliche Wärmeschutz mindestens 30 Prozent besser ist als beim GEG-Referenzgebäude. Handelt es sich um ein Gebäude mit wassergeführtem Heizsystem, muss der bauliche Wärmeschutz mindestens 45 Prozent besser sein als beim GEG-Referenzgebäude.

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Hohe thermische Behaglichkeit und weitere Vorteile

Infrarotheizungen zeichnen sich durch die hohe thermische Behaglichkeit aus. Sie liefern nach Bedarf und Präsenz angenehme Strahlungswärme, die an die Wärme von Kachelöfen erinnert - ohne lange Vorwärmzeiten innerhalb weniger Minuten. Weiterhin sind sie kostengünstig und kostensparend, da sie kaum Folgekosten durch Wartung und Instandhaltung verursachen.

Sie sind sehr einfach zu installieren und erfordern wenig Material. Sie werden platzsparend an Wänden und Decken montiert. Im Unterschied zu anderen Stromdirektheizungen haben Infrarotheizungen einen Strahlungswirkungsgrad von mindestens 40 Prozent, was in der Norm IEC 60675-3 festgelegt ist und von renommierten Prüfinstituten gemessen wird. In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage oder Ökostrom vom Energieversorger wird klimafreundlicher Strom für den Betrieb genutzt.

Hauptheizung oder Einsatz im Hybridsystem

Die IG Infrarot Deutschland sieht unterschiedliche Anwendungen von Infrarotheizungen wie beispielsweise den Einsatz als alleiniges Heizsystem in Neubauten, als Ergänzung für die Spitzenlastabdeckung in Kombination mit anderen Heizsystemen oder als Hybridsystem mit einer Kleinstwärmepumpe. Der Verband empfiehlt, eine Beratung und Unterstützung bei der Planung durch eine Fachfirma in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollte für die Auslegung der Infrarotheizsysteme die raumweise Heizlast ermittelt werden.

Zur Konferenz am 11. April 2024 in Würzburg

Die Konferenz am 11. April 2024 im Hotel Rebstock Best Western Premier in Würzburg richtet sich an die IR-Heizungsbranche, Wohnungsunternehmen, Architekten, Planer und Energieberater sowie an Entscheider aus den Branchen Photovoltaik, Wärmepumpen und Heizungstechnik. Die Teilnahmegebühr beträgt 350 Euro für Mitglieder des IG Infrarot Deutschland e.V. und 400 für Nicht-Mitglieder (zzgl. 19 Prozent MwSt.). Am Vortag, dem 10. April 2024, findet am gleichen Ort der brancheninterne vierte Runde Tisch der Infrarotheizungsbranche statt. (HS)

Die Programme und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

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