Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Kosten fürs Modulrecycling stehen fest

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register hat die Grundlagen für die Berechnung der Summen veröffentlicht, die Modulhersteller für das Recycling von Altmodulen hinterlegen müssen. Diese basieren auf der Menge, der Lebensdauer und den Entsorgungskosten für Module.

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hat die Berechnungsgrundlagen für die finanzielle Absicherung des Modulrecyclings veröffentlicht. Diese setzt sich aus der Menge, die ein Hersteller oder Importeur in Deutschland verkauft, den voraussichtlichen Entsorgungskosten und der voraussichtlichen Rücklaufquote zusammen. Das ist der Prozentsatz an Modulen, die über die gesamte Lebensdauer als Elektroschrott bei den Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorger anfallen werden. Die Stiftung EAR geht davon aus, dass dieser Anteil bei 30 Prozent aller in Deutschland verbauten Solarmodule liegt. Die Entsorgungskosten selbst werden auf der Basis der voraussichtlichen mittleren Lebensdauer. Das ist die Zeitspanne, innerhalb der die in Deutschland verkauften Module voraussichtlich als Elektroschrott zurückkommen. Für Photovoltaikmodule setzt die Stiftung 240 Monate – sprich: 20 Jahre – an. Innerhalb dieses Zeitraums wird die Entsorgung und das Recycling der Altmodule 200 Euro pro Tonne kosten. Da die voraussichtliche Rücklaufquote bei 30 Prozent angesetzt wird, ergibt sich eine Summe von 60 Euro pro Tonne, die ein Hersteller oder Importeur als Garantie hinterlegen muss, damit die Entsorgung finanziell abgesichert ist.

Gesamtkosten hängen von der Menge ab

Die gesamten Kosten für einen Hersteller oder Importeur ergeben sich dann aus den Mengen, die er in Deutschland verkauft. Für diese jährliche Grundmenge, die das betroffene Unternehmen bei der Stiftung EAR angibt, muss die nachgewiesene Garantie über die gesamte durchschnittliche Lebensdauer des Moduls erhalten bleiben, wenn der sogenannte Garantiefall nicht eintritt, also ein Unternehmen innerhalb der 20 Jahre Modullebensdauer nicht pleite geht. Wenn das Unternehmen allerdings innerhalb dieser voraussichtlichen mittleren Lebensdauer der Module vom Markt verschwindet, tritt der Garantiefall ein. Dann muss die Haftung des Unternehmens auf die durchschnittliche maximale Lebensdauer der Module verlängert werden. Innerhalb dieser Zeit sind die verkauften Module weitestgehend als Elektroschrott bei den Sammelstellen angekommen. Für die Solarmodule geht die Stiftung EAR von einer durchschnittlichen maximalen Lebensdauer von 480 Monaten aus. Das bedeutet, die eingezahlten Garantiesummen bleiben 40 Jahre lang als Haftungsbetrag erhalten.

Hersteller kann wählen

Die Hersteller und Importeure haben zwei Möglichkeiten, das Modulrecycling abzusichern. Zum einen kann er sich für eine sogenannte Umlagefinanzierung entscheiden. Der Hersteller oder Importeur tritt einem Recyclingsystem bei und hinterlegt dort seine Garantiesummen. Dabei entscheidet der Anteil der verkauften Module auch über den Anteil der gesamten Menge, die dieses Recyclingsystem zurück nimmt. Zum anderen kann sich das betroffene Unternehmen entscheiden, die Garantiesummen über eine Vorausfinanzierung abzusichern. Dabei berechnet sich die zu hinterlegende Garantiesumme am Anteil der Geräte eines Herstellers an der gesamten Menge an Modulen, die zurückgenommen werden. In diesem Fall kommen aber noch Nachweis- bzw. Sortierkosten dazu, die der Hersteller über die maximale Nutzungsdauer der Module selbst tragen muss. (Sven Ullrich)