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Altmaier zieht Gesetzesentwurf für steuerbare Lasten zurück


Der Branchenverband BSW Solar fordert eine faire Kostenverteilung beim weiteren Umbau der Stromnetze im Rahmen der Energiewende. Genau dies wäre nach Einschätzung des BSW aber der Fall gewesen, wenn der Ende letzten Jahres veröffentlichte, von Altmaier nun zurückgezogene, Referentenentwurf zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz, kurz im Behördendeutsch SteuVerG genannt, in Kraft treten würde. Die Automobilbrache kritisierte den Entwurf.

Eine intelligente Flexibilisierung von Verbrauch und Erzeugung

Das vom Bundeswirtschaftsministerium favorisierte Modell der „Spitzenglättung“ wurde auch kritisiert, weil es einseitig nur einen Teilaspekt einer erforderlichen Netzentgeltreform herausgreife und weder zu einer fairen Lastenteilung führe, noch eine intelligente Flexibilisierung von Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen anreize. Der Entwurf hätte Netzbetreiber in die Lage versetzt, Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel Ladeeinrichtungen für E-Autos oder Wärmepumpen täglich für Stunden vom Netz zu nehmen oder die Jahresnetzgebühren für eine sichere Anschlussleistung gegenüber heute zu vervielfachen.

Bei Prosumerhaushalten mit einem Energiemangementsystem wäre sogar die gesamte Anschlussleistung inklusive des normalen Haushaltsstroms durch den Netzbetreiber steuerbar, wenn auf die kostenintensive Bestellung von sicherer Anschlussleistung verzichtet würde. „Uns vorliegende Berechnungen zeigen, dass es bei hohen unbedingten Leistungen bis zu einer Vervierfachung der Jahresentgelte hätte kommen können“, erklärt BSW-Chef Carsten Körnig.

Netzentgelte für Ladeleistung

Schon mit einer kleinen Wallbox von elf Kilowatt und lediglich fünf Kilowatt unbedingter Leistung hätten einige Netzbetreiber laut BSW-Angaben einen Jahrespreis von 2.000 Euro nur für die Netznutzung festsetzen können. „Damit kann man keine Verbraucher motivieren, in den Klimaschutz zu investieren. Unter diesen Bedingungen käme die Solarisierung des Mobilitäts- und Wärmesektors ins Stocken“, mahnt Körnig. Ob das SteuVerG noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, ist aber fraglich. (nhp)

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