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Stuttgart schreibt solare Parkplatzüberdachungen aus

Das Umweltministerium von Baden-Württemberg fördert den Bau von solaren Parkplatzüberdachungen. Dabei handelt es sich um Pilotprojekte, die errichtet werden sollen. Denn das in diesem Jahr novellierte Klimaschutzgesetz sieht ab 1. Januar 2022 grundsätzlich die Überdachung von Parkplätzen vor.

Die Förderung richtet sich dabei nicht an Besitzer von Einfamilienhäusern. Vielmehr geht es um größere Parkplätze in Unternehmen, Kommunen, Gemeinden, Hochschulen und anderen Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Denn die Mindestsumme der Investition darf den Betrag von 100.000 Euro nicht unterschreiten.

Kein Zuschuss für die Module

Stuttgart unterstützt allerdings nicht den Bau der Solaranlage selbst. Die ist nur Voraussetzung, dass der Antragsteller den Investitionszuschuss beantragen kann. Den Zuschuss gibt es allerdings unter anderem für die Aufständerung, die Stützpfeiler und anderen Komponenten, um die Solarmodule zu installieren. Auch die benötigte Technik für den Netzanschluss und den Bau von zusätzlichen Ladesäulen wird unterstützt.

Speicher wird gefördert

Außerdem zahlt das Umweltministerium einen Zuschuss zum Bau eines Batteriespeichers. Hier ist die Voraussetzung, dass damit Lastspitzen abgefedert werden – etwa wenn mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden. Zudem bezuschusst Stuttgart auch die Hard- und Software zur Steuerung von Eigenerzeugung vor Ort und der Last an der Photovoltaikanlage und am Netzverknüpfungspunkt. Auch damit soll eine zu starke Belastung des Netzes vermieden werden.

Netzanschluss spätestens im Dezember 2021

Das Umweltministerium gewährt einen Zuschuss von maximal 200.000 Euro pro Projekt. Dabei ist dieser auf 40 Prozent der gesamten Investitionssumme in die förderfähigen Komponenten der solaren Parkplatzüberdachungen gedeckelt. Voraussetzung ist – neben der Installation der Solaranlagen – die Fertigstellung des Projekts bis zum 15. Dezember 2021.

Stuttgart sammelt Erfahrungen

Interessierte Unternehmen, Kommunen, Gemeinden oder andere Einrichtungen können sich noch bis zum 15. Oktober 2020 um die Förderung bewerben. Insgesamt liegen 750.000 Euro im Fördertopf. Mit dieser Summe ist die Förderung von vier Pilotprojekten vorgesehen. Denn mit den Anlagen will Stuttgart Erfahrungen mit der Realisierung solcher Projekte sammeln, bevor die Solarpflicht ab 2022 gilt. (su)

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