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Auktionen für Dachanlagen: BSW kritisiert Nachteile für mittelgroße Generatoren

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibung von Marktprämien für Dachanlagen sind für den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ein Beleg dafür, dass die Investitionsbereitschaft in die Photovoltaik weiterhin hoch ist. Vor allem die Überzeichnung der Auktion legt diesen Schluss nahe. Auch die Höhe der Marktprämien zeigt, dass sogar Dachanlagen immer noch ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis aufweisen.

Dachanlagen unter einem Megawatt fast chancenlos

Es gibt aber auch Schattenseiten der Ausschreibung. „Erst nach genauer Analyse der Ergebnisse dieser und weiterer Photovoltaikgebäudeauktionen wird sich zeigen, ob das Ausschreibungsverfahren geeignet ist, die solartechnisch brach liegenden Dachflächen von Gewerbedächern im erforderlichen Umfang für den Klimaschutz zu aktivieren“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Zweifel sind angebracht: Der mit 1,3 Megawatt relativ hohe Durchschnittswert der bezuschlagten Anlagenleistung deutet darauf hin, dass sich insbesondere das wichtige Marktsegment mittelgroßer Gewerbedächer unterhalb der Megawattschwelle mit der Auktionsteilnahme schwer tut, weil der damit verbundene Aufwand oft unverhältnismäßig ist, sich mit Bauabläufen schwer synchronisieren lässt und Skalierungsnachteile dieser Anlagen im Vergleich zu Photovoltaikdächern der Megawattklasse bestehen.“

Marktrückgang in den mittleren Leistungsklassen

Das ist um so bedenklicher, da die Installation von Anlagen im wichtigen Marktsegment der Leistungsklasse zwischen 300 und 750 Kilowatt ohnehin rückläufig ist. Der BSW-Solar hat auf Basis der jüngsten Zubaudaten der Bundesnetzagentur im Monat Mai einen Markteinbruch um rund 65 Prozent in diesem Segment ermittelt. „Dieser Marktrückgang dürfte größtenteils darauf zurückzuführen sein, dass mit Jahresbeginn neue Photovoltaikgewerbedächer der Leistungsklasse über 300 Kilowatt nur noch eine Förderung für mehr als 50 Prozent ihres Solarstroms erhalten, wenn sie zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben“, benennt Carsten Körnig die Hürde im EEG. „Für Photovoltaikdächer der Megawattklasse ist dies offensichtlich zum Teil eine Option, für viele kleinere Unternehmen vermutlich nicht.“

Ausschreibungsgrenze auf ein Megawatt erhöhen

Der BSW-Chef hat schon längst eine Lösung für dieses Dilemma parat. „Um auch deren dringend benötigtes Klimaschutzpotenzial zu erschließen, sollte deswegen diese Fehlsteuerung vom Jahresanfang rückgängig gemacht und eine Ausschreibungspflicht auf Solaranlagen der Megawattklasse beschränkt werden“, schlägt er mit Blick auf die mittelgroßen Dachanlagen vor.

Anlagen der Megawattklasse haben wieder Chancen

Dennoch ist es ein gutes Zeichen, dass zumindest die großen Dachanlagen mit den eigenständigen Ausschreibungen wieder die Perspektive für einen wirtschaftlichen Betrieb bekommen. „Im Wettbewerb mit ebenerdig errichteten Solarparks bestand innerhalb gemeinsamer Ausschreibungen diese Möglichkeit in den letzten Jahren leider nicht, was der BSW-Solar wiederholt kritisiert hatte“, betont Körnig. (su)

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