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Bündnis Bürgerenergie fordert: Netzanschlussrecht für Erneuerbare erhalten

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) fordert den Bundestag mit Blick auf die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums auf, den Netzanschlussanspruch für Ökostromanlagen zu erhalten. Die Vorschläge aus dem Ministerium von Katherina Reiche (CDU) sollten im parlamentarischen Verfahren entsprechend nachgebessert werden. Denn in ihrer jetzigen Form verschlechtern sie gemeinsam die Bedingungen für Bürgerenergiegemeinschaften – also für genau die Akteure, die privates Kapital vor Ort mobilisieren und die Wertschöpfung in der Region halten. „Die beiden Entwürfe schwächen die Bürgerenergie in zentralen Punkten: Beim Netzanschluss wird Mangel verwaltet statt beseitigt, und im EEG fallen Sicherheiten weg, auf die gerade kleine Projekte angewiesen sind“, sagt Harald Uphoff, Vorstand Politik und Kommunikation des BBEn, mit Blick auf die EEG-Novelle und das sogenannte Netzpaket von Katherina Reiche. „Jetzt ist der Bundestag gefragt. EEG und Netzpaket gehören auf den Prüfstand eines Bürgerenergiechecks“, fordert er.

Bürgerenergie ist an die Gemeinde gebunden

Besonders kritisch sieht das BBEn, dass der gesetzliche Netzanschlussanspruch in Engpassgebieten eingeschränkt werden soll. An seine Stelle träte ein Vertrag mit dem Netzbetreiber, in dem Anlagenbetreiber teilweise auf Entschädigungen bei Abregelungen verzichten. „Aus einem gesetzlichen Anspruch gegenüber einem regulierten Monopol darf keine Einzelverhandlung mit demselben Monopol werden“, bringt Harald Uphoff die fragwürdige Regelung auf den Punkt. „Bürgerenergieprojekte sind an ihre Gemeinde gebunden. Sie können meistens nicht einfach in ein anderes Netzgebiet ausweichen und haben nicht die Verhandlungsmacht großer Projektierer.“

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Netzengpässe durch Ausbau beheben

Das BBEn fordert, den grundsätzlichen Anspruch auf Netzanschluss zu erhalten und flexible Anschlüsse nur als freiwillige und standardisierte Zusatzoption einzuführen. Außerdem sollten Netzengpässe mit verbindlichen Ausbaupflichten und klaren Fristen verbunden werden, statt den Mangel weiter zu verwalten. Wo Netzbetreiber Anschlussbegehren priorisieren, müsse das bundeseinheitlich, transparent und im Einklang mit kommunalen Planungen geschehen, fordert das Bündnis.

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Energy Sharing als Direktvermarktung anerkennen

Doch auch an der geplanten EEG-Novelle übt das BBEn erhebliche Kritik. So fordert das Bündnis, dass die feste Einspeisevergütung für kleinere Solaranlagen so lange erhalten bleibt, wie es für diese Projekte keinen wirtschaftlich tragfähigen Direktvermarktungsmarkt gibt. Denn auch die Streichung der Einspeisevergütung würde vor allem Mieterstromprojekte und Anlagen von Bürgerenergiegemeinschaften wirtschaftlich hart treffen.
Statt die Einspeisevergütung abzuschaffen, macht das Bündnis auch einen Vorschlag, wie die Direktvermarktung mit den Möglichkeiten der Nutzung des Stroms vor Ort verbunden werden kann. So fordert der BBEn, dass Energy Sharing trotz der noch bestehenden Umsetzungsprobleme ausdrücklich als sonstige Direktvermarktung anerkannt wird.

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Alle Regelungen gemeinsam bewerten

Zudem warnt das BBEn davor, im Zuge der Novelle des EEG und der Einführung von Restriktionen für den Netzanschluss die zusätzlichen Belastungen aus dem Blick zu verlieren, die aus der Neuregelung der Netzentgelte entstehen könnten. Diese liegen in der Verantwortung der Bundesnetzagentur. Das Bündnis fordert, alle drei Änderungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerenergie haben, gemeinsam zu bewerten, bevor weitere Belastungen beschlossen werden. „Einzeln betrachtet wirkt manches verkraftbar. In der Summe können geringere Erträge, höhere Anschlussrisiken und neue Entgelte gerade eigenkapitalschwächere Bürgerenergieprojekte aus dem Markt drängen“, warnt Harald Uphoff.

Die gesamte Stellungnahme zum Gesetzgebungsprozess und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BBEn. (su)