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Netzentgeltreform: BVES fordert praxistauglichere Übergangsregeln

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Rahmen des Verfahrens AgNes – das steht für „Ausgestaltung der Netzentgelte" – einen neuen Festlegungsentwurf zur Reform der Netzentgelte veröffentlicht. Interessierte können den Entwurf bis zum 18. September 2026 kommentieren. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) bewertet den Entwurf grundsätzlich positiv, sieht aber in zwei Punkten Nachbesserungsbedarf.

BVES lobt Kapazitätsentgelt und offenen Dialog

Der Verband begrüßt, dass die BNetzA an einem moderaten Kapazitätsentgelt für Netzspeicher festhält und dynamische Netzentgelte als langfristiges Ziel bestätigt. Positiv wertet der BVES auch, dass der Entwurf gemeinsam mit den parallel laufenden Verfahren zur neuen Regelung für die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) – also und den Netzanschlussregelungen betrachtet wird – das entspreche einer zentralen Forderung des Verbands. „Die Bundesnetzagentur greift viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf. Gleichzeitig sehen wir beim Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und dem vorgesehenen Prosumeraufschlag Nachbesserungsbedarf", sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.

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Offen bleibt aus Verbandssicht, wie das Zusammenspiel mit Flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCA) und Baukostenzuschüssen ausgestaltet werden soll. Werden Speicher über FCA in ihrer nutzbaren Netzanschlusskapazität eingeschränkt, müsse sich das nach Ansicht des BVES auch angemessen in der Beteiligung an Netzausbaukosten widerspiegeln.

Kritik: 50-Prozent-Hürde erschwert Bestandsprojekte

Kritisch bewertet der BVES die geplante Übergangsregelung für die bestehende Netzentgeltbefreiung. Die BNetzA schafft zwar mit einem verbindlichen Stichtag mehr Klarheit. Die zusätzlich vorgesehene Voraussetzung für den Nachweis einer endgültigen Investitionsentscheidung.

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Eine verbindliche Komponentenbestellungen über mindestens 50 Prozent des Investitionsvolumens gehe jedoch über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus und erschwere die Umsetzung vieler Projekte. „Die vergangenen Monate haben bereits erhebliche Unsicherheit ausgelöst und Investitionsentscheidungen verzögert. Jetzt brauchen Unternehmen rechtssichere und praxistaugliche Kriterien", betont Windelen.

Prosumeraufschlag sendet falsches Signal

Nachbesserungsbedarf sieht der BVES auch beim vorgesehenen Prosumeraufschlag für Eigenversorger in der Niederspannung. Prosumer – also Akteure, die gleichzeitig Strom erzeugen und verbrauchen – leisteten durch Eigenversorgung, Speicher und netzdienliches Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung des Energiesystems.

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Zusätzliche Belastungen dürften diese Entwicklung nicht ausbremsen, so der Verband. Der BVES will den Entwurf nun gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen analysieren und bis zum 18. September 2026 eine Stellungnahme einreichen. (nhp)

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