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Österreich fördert in diesem Jahr 1,6 Gigawatt Photovoltaik

In Österreich werden in diesem Jahr Fördersummen ausgegeben, die für einen Photovoltaikzubau von insgesamt 1,6 Gigawatt reichen. Darauf weist Jürgen Schneider, Sektionschef im Umwelt-, Energie- und Klimaschutzministerium (BMK) auf der diesjährigen Photovoltaik- und Speichertagung von PV Austria und der Technologieplattform Photovoltaik (TPPV) hin. Allein mit der neuen Marktprämienförderung werden in diesem Jahr noch Unterstützungen für 700 Megawatt Solarstromleistung ausgeschrieben. Dazu kommen noch die Mittel für die Investitionszuschüsse, die für weitere 900 Megawatt Zubau sorgen werden. „Wir müssen beim Thema Photovoltaik alle Schleusen öffnen. Denn die beste Resilienzmaßnahme ist die eigene Photovoltaikanlagen kombiniert mit Elektromobilität und Wärmepumpoe“, betont Schneider auch mit Blick auf die Erhöhung der Mittel für die Investitionsförderung vor wenigen Wochen.

Nächste Förderrunde beginnt am 18. Oktober

Tatsächlich wird dieser Zubau aber nicht in diesem Jahr noch erreicht werden, sondern sich bis ins kommende Jahr hineinziehen. Schließlich werden beispielsweise die Marktprämien erst mit dem Enddatum 13. Dezember 2022 ausgeschrieben. Die Förderung startet nach Angaben von Horst Brandlmaier von der Oemag Abwicklungsstelle für Ökostrom drei Wochen vorher. Damit können sich die Projektierer auf einen Ausschreibungsbeginn am 22. November 2022 einstellen. Die nächste Runde der Investitionsförderung beginnt schon am 18. Oktober 2022. Hier sind für jede Größenkategorie der geförderten Solaranlagen jeweils zehn Millionen Euro vorgesehen.

165.000 Anträge pro Jahr

Doch klar ist auch, wenn die gleichen Mittel auch für das kommende Jahr eingestellt werden – was bei der Marktprämienförderung schon so gesetzlich festgelegt ist – könnte sich der Zubau tatsächlich zunächst auf die 1,6 Gigawatt einpendeln. Das könnte durchaus knapp reichen, um den notwendigen Ausbau für die komplette Ökostromversorgung der Alpenrepublik hinzubekommen.

Doch Brendlmaier warnt vor zu viel Euphorie. Denn die Förderung ist nur die Eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Umsetzung und da scheint es noch zu hapern. „Wir haben seit 21. April über 201.000 Tickets allein für die Investitionsförderung bekommen. Früher waren es 10.000 und in starken Jahren auch mal 18.000 Tickets“, beschreibt Brandlmaier die Situation. Immerhin 165.000 dieser Anträge wurden dann auch vervollständigt, nachdem die Bewerber ihr Ticket gezogen haben.

Nur ein Bruchteil bisher gebaut

Das zeigt: Die Nachfrage ist riesig. „Wir haben auch schon 50.200 Förderverträge abgeschlossen – allein für die Photovoltaik. Dazu kommen noch 22.500 Förderverträge für die Stromspeicher“, erklärt Brandlmaier. „Wir haben aber bisher nur ein paar Tausend Endabrechnungen bekommen“, sagt er mit Blick auf die Umsetzung der für die Förderung beantragten Projekte. Denn dies bedeutet, dass nur ein Bruchteil der Anlagen, für die bisher eine Investitionsförderung reserviert wurde, bisher gebaut sind. Das könnte zum Problem werden, da für Errichtungsfristen festgelegt sind, die je nach Größe der Anlage zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen.

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200 Anlagen pro Tag

Das bedeutet wiederum eine riesige Herausforderung für die Installateure. „Denn wenn 50.000 Solaranlagen im Jahr errichtet werden sollen, bedeutet dies, dass knapp 200 Anlagen pro Tag ans Netz gehen müssten – ohne dass man Samstage und Sonntage mit einbezieht“, rechnet Brandlmaier vor. „Diese Umsetzungsgeschwindigkeit haben wir bei weitem nicht erreicht.“

Bestellung vor dem Förderantrag ermöglichen

Brandlmaier schlägt deshalb vor, die Regeln leicht abzuändern. „Ein Grund für die schlechten Errichtungsquoten ist, dass die Antragsteller vorher die Anlage nicht bestellen dürfen“, betont Brandlmaier. Er geht davon aus, dass die Interessenten an einer Photovoltaikanlage umsichtiger währen, einen Antrag zu stellen, wenn sie sehen, dass sie mit Blick auf die Materialsituation und die Installationskapazitäten die vorgegebene Errichtungsfrist nicht einhalten könnten. Sie würden dann erst die Förderung beantragen, wenn sie auch sicher sind, dass der Generator innerhalb der vorgegebenen Zeit auch ans Netz geht. Dies werde aber ein Gegenstand einer Novelle des EAG sein, weiß Brandlmaier. (su)