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Schweiz unterstützt größere Photovoltaikanlagen und Solarfassaden

Der Schweizer Bundesrat hat mit der Novelle der Energieförderungsverordnung (EnFV) die Änderung der Förderhöhen für Photovoltaikanlagen gebilligt. In Zukunft legt die Regierung in Bern mehr Wert auf größere Anlagen. Denn der feste Grundbeitrag der Investitionsförderung wird von bisher 700 auf 300 Franken gesenkt. Im Gegenzug steigt der Leistungsbeitrag bei Anlagen ab 30 Kilowatt um zehn auf 300 Franken pro Kilowatt erhöht. Auf diese Weise wird es vor allem für Unternehmen attraktiver, die Solaranlagen größer zu bauen und die Dachfläche maximal auszunutzen. Der Leistungsbeitrag für kleine Anlagen bliebt bei 380 Franken pro Kilowatt.

Ab 100 Kilowatt gibt es weniger Förderung

Um gleichzeitig den Investitionszuschuss auf 30 Prozent der Kosten für die Anlage zu senken, kürzt Bern gleichzeitig den Leistungsbeitrag für Anlagen ab 100 Kilowatt um 20 Franken. Damit bekommen die Unternehmen, die in solch große Anlagen investieren, in Zukunft nur noch 270 Franken pro Kilowatt – zusätzlich zum Grundbetrag.

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550 Franken pro Kilowatt für Solarfassaden

Mit werden nach Angaben des Bundesamtes für Energie (BFE) zwölf Millionen Franken Fördermittel frei, um den Bau zusätzlicher Anlagen zu unterstützen. Dies können auch Anlagen an Gebäudefassaden sein. Um diese stärker zu fördern, steigt der Leistungsbeitrag des Investitionszuschusses für Solarfassaden auf 550 Franken. Mit diesem Bonus von 250 Franken im Vergleich zur normalen Dachanlage will Bern das Potenzial der Photovoltaik an Gebäudefassaden besser erschließen. Nach Angaben des BFE liegt dieses bei 17 Terawattstunden, die mit Modulen an den schweizerischen Hausfassaden erzeugt werden können. Voraussetzung für die höhere Förderung ist, dass die Module in einem Winkel von mindestens 75 Grad zur horizontalen Ebene angebracht sind.

Ab 1. April 2022 in Kraft

Die neuen Tarife treten zum 1. April 2022 in Kraft. Sie gelten ab dann für alle Anlagen, die nach diesem Stichtag in Betrieb gehen, wie der Bundesverband Swissolar mitteilt. Dieser unterstützt die neue Regelung der Tarife für den Investitionszuschuss. (su)

Zum Weiterlesen:

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