Bislang fehlten in Deutschland einheitliche wissenschaftliche Standards für Blendgutachten. Auch eine Akkreditierung der Gutachter ist nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben. Daher fielen Bewertungen bisher je nach Gutachter unterschiedlich aus.
Gutachten für mehr Planungssicherheit
Der Prüfdienstleister TÜV Rheinland hat nach eigenen Angaben bereits seit Jahren die nun veröffentlichten Anforderungen erfüllt. Das Unternehmen wurde 2025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle erstmals geprüft und akkreditiert. Für jede geplante Solaranlage berechnet TÜV Rheinland, wie stark Sonnenlicht von den Modulen reflektiert wird und ob dadurch eine unzulässige Blendung entsteht.
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Direkte Reflexionen werden präzise berechnet, für indirekte Lichtspiegelungen kommt ein Modell zum Einsatz. Mit einem solchen Gutachten können Betreiber nachweisen, dass die Ausrichtung ihrer Module für die Verkehrssicherheit unbedenklich ist. Weil TÜV Rheinland alle Anforderungen des Fernstraßenbundesamtes erfüllt, ist laut Unternehmen eine beschleunigte Prüfung durch die Behörden möglich.
Mehr Solar an Autobahnen und Schienenwegen
Der Ausbau der Solarenergie in Deutschland erfordert künftig große Flächen. Nach den Zielen der Bundesregierung EEG soll sich die installierte Solarleistung bis 2030 auf 215 Gigawatt verdoppeln. Dazu werden rund 50.000 Hektar zusätzliche Fläche benötigt. Dafür müssen Solaranlagen auch entlang von Autobahnen oder Schienenwegen installiert werden. Betreiber müssen dabei sicherstellen, dass ihre Anlagen den Verkehr nicht gefährden. Ein bekanntes Beispiel für die Problematik ist der Flughafen Schiphol in Amsterdam, wo Reflexionen eines Solarparks Piloten beim Anflug blendeten. (nhp)
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