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Solardeckel: Branche startet Verfassungsbeschwerde

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) hat die Verfassungsbeschwerde initiiert. Mittels einer einstweiligen Anordnung soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung eine seit Monaten angekündigte, aber immer wieder vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen umgehend umsetzt. Der BSW Solar appelliert eindringlich an die Mitglieder des Bundestages, in der kommenden Woche die letzte Chance zu wahren, den Solardeckel gerade noch rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Erreichen der Förderbeschränkung zu kippen.

Solarfirma aus Hessen klagt

Beschwerdeführer ist ein Solarunternehmen aus Hessen, dessen Existenz durch den in diesem Sommer erreichten Solardeckel bedroht wird und dies gegenüber dem Gericht detailliert darlegt. Das Unternehmen beruft sich auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung darüber hinaus auf Paragraph 49 Absatz 6 im EEG. Die Bundesregierung habe es trotz klarer gesetzlicher Frist versäumt, rechtzeitig vor Erreichen des Förderdeckels eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen. 

Der Kläger wird von über 100 weiteren Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützt, die sich durch den Solardeckel ebenfalls in ihrer unternehmerischen Existenz akut bedroht sehen. Auslöser für die Beschwerde sei gewesen, dass auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages keine Gesetzeseinbringung erfolgte. Damit konnte der Bundesrat nicht wie erhofft am 5. Juni die Abschaffung des Solardeckels beschließen.

Der Markt würde sich halbieren

Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen. „Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt“, hofft BSW-Chef Karsten Körnig. Nur dann könne der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. „Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen“, verspricht Körnig. (nhp)

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