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WI Energy setzt auf drei Modelle für solare Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung kann in vielfältiger Form umgesetzt werden: Ob in Form einer Sachwertanlage mit fester Eigentumszuordnung, als Vermögensanlage über Crowdinvesting oder als Teilhabe an einer Genossenschaft. Kaufen Menschen der Region aus einem zugewiesenen Anlagenbereich eigene Module, greift das Modell Realeigentum: Kein Fonds, sondern ein haptisches Produkt gehört Bürgern dann. Wer Gemeinschaft sucht, investiert laut WI Energy lieber im Schwarm.

Die drei Modelle: Sachwert, Schwarm, Genossenschaft

Mitglieder des Finanzierungsmodells Anlegergemeinschaft bekommen sichere Renditen, weil der Strom über die garantierte EEG-Förderung zu fest kalkulierbaren Preisen abgenommen wird. Bei dem Beteiligungsmodell einer Genossenschaft schließen sich Menschen zu einer Interessengemeinschaft zusammen. Sie profitieren so vom jährlichen Ertrag des Ökostroms.

Teilhabe stärkt die Akzeptanz

Wenn WI Energy einen neuen Solarpark errichtet, ist die regionale Bevölkerung in eine Vorteilsstellung. Über ein Vorkaufsrecht können sich Anwohner bereits vor Netzanschluss eigene Anteile sichern. Mit dem Anlagenanteil und einer festen Einspeisevergütung für den Ökostrom werden die Bürger zu Besitzern einer Sachwertanlage. Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Anlage übernimmt der Projektierer. Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz neuer Solaranlagen in der Region. (nhp)

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