Jahrelang herrschte beim Bau von größeren Speichern mit mehr als 100 Kilowattstunden in Österreich weitgehend Freiheit, was den Brandschutz betraf. Echte Vorgaben gab es bisher nur für Speicher mit einer Kapazität von maximal 100 Kilowattstunden.
Seitdem der Zubau von größeren Speichern auch in Österreich boomt, wird die Feuerwehr zunehmend unruhig, was die Brandschutzvorgaben auch von Großspeichern betrifft. Deshalb hat der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) mit der TRVB 165 N „Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz“ eine Sicherheitsrichtlinie für Industrie- und Großspeicher entwickelt, die im Austausch mit der Batteriebranche entstanden ist. Die Richtlinie war zum Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht, sodass sich noch Änderungen ergeben könnten.
Räume müssen feuerfest sein
Die Richtlinie gilt für Speicher ab 250 Kilowattstunden. „Die regulatorische Lücke zwischen 100 und 250 Kilowattstunden – also zwischen OIB-Richtlinie 2 und TRVB 165 N – wird voraussichtlich im nächsten Jahr geschlossen, indem der Anwendungsbereich für Batterieräume in der OIB-Richtlinie 2 auf 250 Kilowattstunden angehoben wird.“, sagt Tahrin Alam. Die Ingenieurin ist bei PV Austria im Bereich Technik Photovoltaik und Speicher tätig.
Die brandschutztechnische Richtlinie TRVB 165 N definiert Anforderungen für die Installation von Batteriespeichern im Gebäude und im Freien. Für die Regelungen im Gebäude knüpft sie an die vorhandene OIB-Richtlinie 2 an. „Die Aufstellungsräume müssen mit nicht brennbaren Umfassungsbauteilen in der Feuerwiderstandsklasse REI 90 oder EI 90 sowie in der Baustoffklasse A2 ausgeführt werden“, erklärt Tahrin Alam. „Auch Türen zu den Batterieräumen müssen entsprechend feuerbeständig ausgeführt sein.“
Das bedeutet, dass die Bauteile ihre raumabschließende Funktion und Tragfähigkeit im Brandfall mindestens 90 Minuten lang aufrechterhalten müssen. „Das ist aber grundsätzlich bekannt und wird in der Elektrotechnik, wenn es um den Bau von Technikräumen geht, ohnehin schon umgesetzt“, sagt die Technikexpertin von PV Austria.
Trockenleitungen in Räume legen
Neu ist hingegen die Vorgabe zur Raumgröße, die gering ausfällt. Die Batterie darf nämlich nur in einem Raum mit maximal 30 Quadratmetern Grundfläche und einer Raumhöhe von drei Metern installiert werden. Damit will die Feuerwehr den Brandabschnitt begrenzen. „Da geht es darum, dass sich der Brand nicht ungehindert ausbreiten kann. Doch in der Praxis führt das dazu, dass größere Speicher etwa in Industriehallen oder Landwirtschaftsgebäuden eingehaust werden müssen“, erklärt Tahrin Alam.
Zudem muss im Gebäude eine automatische Brandmeldeanlage mit direkter Weiterleitung an die Feuerwehr nach den Richtlinien TRVB 123 S und TRVB 114 S des ÖBFV installiert werden. Hinzu kommen halbstationäre Löschanlagen nach TRVB 147 S, wenn der Batterieraum nur von innen zugänglich ist und die Batteriekapazität über 250 Kilowattstunden beträgt. Sie müssen mindestens 12,5 Millimeter Wasser pro Minute liefern können. Dazu müssen leere Trockenleitungen bis in den Batterieraum gelegt werden. „Das Löschwasser bringt im Einsatzfall die Feuerwehr selbst mit und speist es über genormte Anschlüsse ein – der Gebäudeeigentümer muss also keine eigene Wasserversorgung vorhalten“, erklärt die Technikspezialistin von PV Austria.
Im zweiten Teil der Richtlinie wird es noch etwas komplexer. Denn dort geht es um die Außenaufstellung von Speichern. Hier unterscheidet die Richtlinie zwischen Einzelaufstellung und Gruppierungen. Einzeln aufgestellt sind Speicher mit einer maximalen Grundfläche von 30 Quadratmetern und einer durchschnittlichen Höhe von höchstens drei Metern zulässig. „Auf diese Fläche passen etwa zwei 20-Fuß-Container“, weiß Tahrin Alam. „Befinden sich die Wechselrichter nicht bereits im Container, müssen sie entweder zusätzlich innerhalb der 30 Quadratmeter angeordnet werden oder mindestens drei Meter Abstand zu den Speichercontainern einhalten.“
Abstände einhalten
Wenn die Speicher mindestens sechs Meter von einem Wohn- oder Bürogebäude und mindestens fünf Meter von einer weiteren Batterie entfernt stehen, muss keine Löschwasserversorgung sichergestellt werden. Stehen die Speicher näher dran, ist sie Pflicht. Das gilt auch, wenn der Speicher neben einem Industrie- oder Gewerbegebäude steht – unabhängig vom Abstand.
Bei der Platzierung an einer Fassade müssen die Wände der Speichereinhausung oder des Containers ebenfalls der Brandklasse A2 und dem Feuerwiderstand REI 90 entsprechen, wenn sie die geforderten Mindestabstände unterschreiten. Das bedeutet, dass sie im Brandfall mindestens 90 Minuten stabil bleiben müssen.
Zu Grundstücksgrenzen müssen mindestens drei Meter Abstand eingehalten werden. Mit einer Löschwasserversorgung, die in Industriegebieten in der Regel vorhanden ist, verringert sich der Abstand auf zwei Meter. Der Vorteil: Die vorhandene Löschwasserversorgung reicht dann auch bei der zusätzlichen Installation von Speichern aus. Photovoltaikanlagen müssen mindestens vier Meter entfernt stehen – ein Wert, der in der Branche auf Unverständnis stößt. „Wenn es das gleiche Projekt ist, wird es dem Modul nicht schaden, wenn eine Batterie zwei Meter entfernt steht. Vor allem bei Glas-Glas-Modulen sollte das kein Problem sein“, kritisiert Tahrin Alam.
Brandschutztest ist Pflicht
Wer dichter bauen will, fällt in die Kategorie der Gruppierung. Hier verlangt die TRVB 165 N zwingend einen Realbrandversuch auf System- oder Installationsebene der Speicher nach der amerikanischen Norm UL 9540A. Diese definiert nach Auffassung der Verfasser derzeit als einzige Norm Großbrandtests von Batterien. „Wir waren zunächst stutzig, ob die Batterien tatsächlich die Prüfung der UL 9540A haben. Doch die Hersteller versicherten uns, dass sie große Batterien nach dieser Norm testen. Auch der deutsche Sicherheitsleitfaden des BVES verweist auf diese Norm“, sagt Tahrin Alam.
Haben die Speicher diesen Test bestanden, dürfen jeweils vier Container zu einer Gruppe zusammengestellt werden, wobei die Vierergruppe eine Gesamtfläche von 125 Quadratmetern nicht überschreiten darf. Innerhalb der Vierergruppe richtet sich der zulässige Abstand nach den Ergebnissen des Brandtests. Zwischen mehreren Vierergruppen innerhalb eines größeren Clusters müssen mindestens drei Meter liegen. Werden mehrere solcher Cluster errichtet, sind dazwischen wieder fünf Meter Abstand vorgeschrieben – auch um der Feuerwehr ausreichend Platz zu geben.
PV Austria hat diese und weitere Brandschutzvorgaben in seinen Leitfaden aufgenommen und diesen überarbeitet. Den Leitfaden finden Interessierte im Shop des Verbands.