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Zuschüsse

Tausch alter Heizungen: Jetzt rollt der Rubel!

Für den Heizungstausch in einem selbst genutzten Einfamilienhaus sind bis zu 21.000 Euro Förderung drin. Für Holzheizungen mit besonders wenigen Feinstaubemissionen kommt noch ein Bonus von pauschal 2.500 Euro hinzu. Darauf weist das Informationszentrum Zukunft Altbau hin. Die Heizungsförderung wird in den meisten Fällen über die Förderbank KfW abgewickelt.

Die Förderbausteine sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Andere Maßnahmen, etwa Wärmedämmung oder neue Fenster, werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Eine Ausnahme gibt es für die Optimierung bei Biomasseheizungen. Inklusive der Förderung für Gesamtsanierungen stehen rund 17 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie BEG-EM trat zum Jahresbeginn 2024 in Kraft.

Wer im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen eine saubere Heizung anschafft, erhält künftig eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Entscheidet man sich für eine Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet, bekommt man einen Effizienzbonus von zusätzlich fünf Prozentpunkten. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit zu versteuerndem Bruttoeinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, können mit weiteren 30 Prozent Zuschuss rechnen, dem sogenannten Einkommensbonus.

Förderfähige Technik

Förderfähige Heizsysteme sind der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen, Hybridheizungen, Brennstoffzellenheizungen sowie automatisch betriebene Holzheizungen mit Pellets oder Scheitholz. Auch Solarthermie wird gefördert. Als alleinige Heizungstechnologie reicht sie aber nicht aus, um die vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien zu erfüllen.

Wichtig zu wissen: „In Wärmenetzgebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang wird ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz und nicht die Errichtung von Einzelheizungen gefördert“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Dies betrifft derzeit zwar noch wenige Gebiete, könnte aber künftig an Bedeutung gewinnen.“

Erst Vertrag, dann Antrag, dann Installation

Auch das Antragsverfahren wurde geändert. Wer einen Antrag stellt, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur oder Lieferanten geschlossen haben. Dies war zuvor erst nach der Förderzusage möglich.

Der Vertrag muss durch eine entsprechende Klausel rückgängig gemacht werden können, falls keine Förderung bewilligt wird. Fördervoraussetzung ist auch, dass der Vertrag das geplante Datum der Installation enthält. Damit sollen Antragstellungen auf Vorrat verhindert werden.

Bei der Antragstellung gibt es ebenfalls Änderungen: Seit dem 1. Januar 2024 ist die Förderbank KfW für die Zuschussvergabe für den Heizungstausch zuständig. Bislang war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig.

KfW übernimmt Staffelstab vom Bafa

Nur für den Bau von Gebäudenetzen, mit denen bis zu 16 Gebäude versorgt werden – sowie für Maßnahmen an der Gebäudehülle, also Dämmmaßnahmen und neue Fenster, an der Anlagentechnik außer der Heizung und der Heizungsoptimierung – verbleibt die Förderabwicklung beim Bafa.

Spätestens Mitte 2028 werden 65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizungstausch für alle verpflichtend. Die Quote für erneuerbare Energien erfüllen Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Holzheizungen, Hybridheizungen, Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen und Wasserstoffheizungen.

Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich frühzeitig auf den Umstieg vorbereiten, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Für bestehende Gebäude sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten werden die Vorgaben an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei einer neuen Heizung gilt erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt und die Kommune eine Entscheidung für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzen trifft.

Kommunale Wärmeplanung berücksichtigen

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 solche Wärmepläne aufstellen. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Für kleinere Kommunen bis 10.000 Einwohnende gibt es gleichfalls eine Pflicht zur Erstellung von Wärmeplänen. Diese können jedoch in einem vereinfachten Verfahren erstellt werden.

Ein bundesweiter Sonderfall ist Baden-Württemberg: Hier mussten die 104 größten Kommunen der Stadtkreise und großen Kreisstädte mit jeweils mehr als rund 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bereits Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen.

Rechtzeitig vorbereiten

Frank Hettler von Zukunft Altbau empfiehlt, sich frühzeitig auf den Heizungsaustausch vorzubereiten und schon vor der gesetzlichen Verpflichtung auf klimafreundliche Heizungen zu setzen. Ein Umstieg auf erneuerbare Heizungen gelinge am besten, wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Immobilie so rasch wie möglich dafür fit machen, etwa durch eine Dämmung oder den Austausch von Heizkörpern. „Sie sollten nicht warten, bis die alte Heizung nicht mehr repariert werden kann“, rät Hettler. „Erst nach einer Heizungshavarie mit der Sanierung zu beginnen, erfordert in der Regel eine provisorische Lösung. Das verursacht zusätzliche Kosten, die man besser in Dämmmaßnahmen steckt.“ Darüber hinaus gelte: Je weniger Energie verbraucht wird, desto günstiger ist die Wärmeversorgung im Haus – unabhängig vom Energieträger.

Diese Heizungen erfüllen die 65-Prozent-Regel:

Wärmepumpen: Sie entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft Wärme, bringen diese mithilfe von Strom auf eine höhere Temperatur und liefern nutzbare Wärme für Heizung und Warmwasser. Wärmepumpen sind effizient. Aus einer Kilowattstunde Antriebsstrom werden drei bis vier Kilowattstunden Wärme erzeugt. Zudem wird die Technologie immer klimafreundlicher, denn der aus dem Netz bezogene Strom stammt immer häufiger aus Windenergie und Photovoltaikanlagen. Empfehlenswert ist, die Wärmepumpe mit einer eigenen Photovoltaikanlage zu kombinieren. Das senkt die Stromkosten und macht das Heizen noch klimafreundlicher.

Hybride Heizungen: Möglich ist ein Hybridsystem, in dem die Wärmepumpe die Grundversorgung übernimmt. An besonders kalten Tagen im Winter springt dann eine zusätzliche Infrarotheizung (Stromdirektheizung) ein. Im Bestand kann auch eine Biomasseheizung vorrangig für die Grundversorgung betrieben werden. Der Nachteil von Hybridheizungen: Es müssen mehrere Systeme angeschafft, betrieben und gewartet werden. Vor allem in noch nicht gedämmten Häusern kann die Hybridheizung eine gute Option sein.

Stromdirektheizungen: Sie wandeln eine Kilowattstunde Strom in eine Kilowattstunde Heizwärme um und geben die erzeugte Wärme direkt an den Raum ab. Dazu gehören Infrarotheizungen, klassische Heizlüfter, Elektroheizkörper und Heizstrahler sowie elektrische Fußbodenheizungen. Die Anschaffung ist kostengünstig und die Heizungen sind einfach zu installieren. Da sie aber weniger effizient als Wärmepumpen sind, werden sie nur in sehr gut gedämmten Häusern mit einem niedrigeren Wärmebedarf eingesetzt. Sonst werden die Stromkosten sehr hoch.

Biomasse: Möglich sind auch Heizungen, die Holzscheite oder Pellets verbrennen. Diese Option sollte vor allem in denkmalgeschützten Gebäuden und anderen schwer sanierbaren Häusern zum Einsatz kommen. Bei ihnen ist dies häufig die einzige Möglichkeit, ohne gut gedämmte Gebäudehülle annähernd klimaneutral zu heizen. Allerdings gelten für Holzheizungen strenge Anforderungen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und an die Abgasführung. Die regelmäßige Durchsicht durch den Schornsteinfeger ist Pflicht und verursacht zusätzliche Kosten.

Neue Prüfpflicht in größeren Wohngebäuden

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes schreibt zudem neue Durchsichten für Heizungen vor, die in die Jahre gekommen sind. Werden Mängel festgestellt, ist die Technik zu optimieren.

Die neue Vorgabe gilt für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, die eine wassergeführte Heizung haben. Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, fallen 15 Jahre nach dem Einbau unter die Prüfpflicht. Sie müssen spätestens ein Jahr später untersucht worden sein. Wer eine Heizung am 1. Oktober 2009 eingebaut hat, muss die Prüfung also zum 30. September 2025 vorweisen können. Eigentümerinnen und Eigentümer älterer Heizungen haben Zeit bis 30. September 2027.

Nicht auf den letzten Drücker

Frank Hettler rät, die Prüfung nicht auf den letzten Drücker, sondern bald zu planen. So spare man früher Kosten und vermeide Terminprobleme. Es bietet sich an, die Prüfung an einen Termin mit dem Schornsteinfeger, eine ohnehin stattfindende Wartung oder einen ausführlicheren Heizungscheck zu koppeln.

Jede dritte Heizung in Deutschland ist älter als 20 Jahre. Jede fünfte hat 25 Jahre und mehr auf dem Buckel. Das zeigen neue Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus dem November 2023. Die alten Kessel haben in der Regel einen zu hohen Verbrauch, verursachen zu hohe Betriebskosten und stoßen zu viel Kohlendioxid aus.

Effizienz verbessern

Der Paragraf 60b im neuen GEG hat zum Ziel, die Effizienz der bestehenden Anlagen zu erhöhen. Er löst eine Verordnung von 2022 ab. Die neue Regelung umfasst alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, die Gas, Öl oder Holz verfeuern.

Bei der Prüfung untersuchen Fachleute die Heizung auf wesentliche Energieverluste. Kommen Mängel zum Vorschein, können sie einschätzen, ob eine Optimierung der Einstellungen ausreicht oder eine Reparatur notwendig ist. Zu prüfen ist unter anderem, ob die Regelungseinstellungen optimiert sind, eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos vorhanden ist und inwieweit die Vorlauftemperatur abgesenkt werden kann. Weitere mögliche Optimierungen sind die Nachtabsenkung sowie die Einstellung der Heizgrenztemperatur, damit die Heizung rechtzeitig im Sommerhalbjahr abschaltet und vor der Heizperiode wieder automatisch anspringt.

Regelung des Vorlaufs anpassen

Ein wichtiger Weg zur Optimierung ist die richtige Einstellung der Regelung. So werden die Räume tagsüber möglichst konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt. Das trägt zum energiesparenden Betrieb bei. Über Nacht ist es ratsam, die Vorlauftemperatur über die Einstellung des Zeitprogramms abzuregeln.

Senkt man die Vorlauftemperatur beispielsweise etwa ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen ab und erhöht sie kurz vorm Aufstehen, lassen sich vor allem bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden Heizkosten einsparen. Drei Grad weniger Vorlauftemperatur entsprechen durchschnittlich rund einem Grad weniger Raumwärme in der Nacht.

Im Sommerhalbjahr sollte die Heizung weitgehend abgeschaltet werden und nur Warmwasser für Bad und Küche bereitstellen. Erst wenn im Herbst eine kühlere Wetterperiode eintritt, sorgt das Unterschreiten der Heizgrenztemperatur dafür, dass die Heizung wieder anspringt.

Hydraulischer Abgleich ist besonders wichtig

Besonders effizient ist der hydraulische Abgleich. Er sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper die erforderliche Menge Heizungswasser ankommt. So bleibt kein Raum unterversorgt. Das spart Kosten und nutzt die vorhandene Wärme ideal aus. Beim hydraulischen Abgleich ermitteln Fachleute mithilfe der Heizlastberechnung, wie gut das Gebäude gedämmt ist. Das hat Auswirkungen darauf, wie viel Wärme jeder Raum benötigt und damit welchen Bedarf an Wasserdurchfluss jeder Heizkörper benötigt. Voreingestellt wird dies über die Ventilunterteile der einzelnen Heizkörper.

Die Fachleute prüfen auch, wie hoch der Druck der Heizungspumpe sein muss, um die Wärme optimal im Haus zu verteilen. Ist das Heizsystem hydraulisch abgeglichen, regelt die Pumpe die umgewälzte Wassermenge automatisch nach unten. In der Regel wird die Vorlauftemperatur gesenkt.

Heizungspumpen erneuern

Möglicherweise muss die Heizungspumpe erneuert werden. Viele Pumpen sind veraltet oder laufen ungeregelt. Handelt es sich nicht um eine sogenannte Hocheffizienzpumpe, verursacht das Zusatzkosten beim Strom und beim Heizenergieverbrauch. Die Einschätzung der Expertinnen und Experten bei einer Heizungsprüfung gibt Aufschluss darüber, wann sich ein Tausch lohnt.

Moderne Hocheffizienzpumpen verbrauchen rund 90 Prozent weniger Strom. Sie sparen rund 50 bis 150 Euro Stromkosten im Jahr. Die Investition amortisiert sich somit häufig nach wenigen Jahren.

Kopplung an ohnehin anstehende Termine

Es ist sinnvoll, die Prüfung an einen bereits vereinbarten Termin zu koppeln. Hier bieten sich etwa der Kaminkehrtermin, die Feuerstättenschau des Schornsteinfegers oder die Heizungswartung an. Die Heizungsprüfung kann auch mit dem hydraulischen Abgleich nachgewiesen werden.

Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt bei Heizungsanlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solchen, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Effizienzverbesserung unterliegen. In solchen Fällen wird die Heizungsprüfung ohnehin regelmäßig durchgeführt.

Wärmetauscher für den Anschluss an Fernwärme in einer Mannheimer Seniorenresidenz.

Foto: Heiko Schwarzburger

Wärmetauscher für den Anschluss an Fernwärme in einer Mannheimer Seniorenresidenz.
Umwälzpumpen für die Heizung in einem Wohnkomplex.

Foto: Heiko Schwarzburger

Umwälzpumpen für die Heizung in einem Wohnkomplex.
In die Jahre gekommene Absperrventile der Warmwasserversorgung in einem Mehrfamilienhaus.

Foto: Heiko Schwarzburger

In die Jahre gekommene Absperrventile der Warmwasserversorgung in einem Mehrfamilienhaus.

Bundesverband Wärmepumpe

Rekordjahr für Verkauf von Wärmepumpen

Mit 356.000 Geräten wurden laut der Absatzstatistik des Bundesverbands für Wärmepumpen so viele Heizungswärmepumpen wie noch nie in der bundesdeutschen Geschichte durch die Hersteller verkauft. Damit wächst der Absatz im zweiten Jahr in Folge um mehr als 50 Prozent.

Der Branche ist dennoch kaum zum Feiern zumute: Denn trotz des Rekordjahres wird sich die gute Dynamik voraussichtlich nicht fortsetzen. Der Verband fordert Nachbesserungen von der Politik beim Strompreis, um den notwendigen Wärmpumpenhochlauf konsequent fortzuführen.

Claus Fest, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Wärmepumpe kommentiert: „Die Verbraucher haben im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eine saubere, nachhaltige und sichere Wärmeversorgung als sehr wichtig empfunden. Die hohen Gaspreise haben den Umstieg zudem auch schnell wirtschaftlich gemacht. Daher ist der Absatz noch im ersten Halbjahr 2023 sprunghaft nach oben geschnellt – mit Zuwächsen von rund 100 Prozent gegenüber dem Vorjahr.“

Doch die verworrene Debatte um das Gebäudeenergiegesetz und das lange Warten auf die neue Förderkulisse haben den Markt insbesondere im letzten Quartal spürbar gelähmt. Daher warnt Fest: „2024 darf kein verschenktes Jahr für die Wärmewende werden.“

Die Branche habe durchaus bewiesen, dass sie in der Lage sei, die für die Sektorziele im Gebäudebereich notwendigen 500.000 Wärmepumpen pro Jahr herzustellen und zu installieren: „Schon zum zweiten Mal in Folge wächst der Absatz von Wärmpumpen um mehr als 50 Prozent“, analysiert der Experte. „Die Branche hat massiv in den Ausbau der Produktion und Schulungen investiert. Wenn es nur nach unseren Kapazitäten geht, wäre das mit der Bundesregierung vereinbarte Ziel von 500.000 Wärmepumpen schon 2024 erreichbar. Auch das klimapolitisch notwendige Ziel von sechs Millionen Wärmepumpen im Jahr 2030 ist erreichbar.“

Aber: Seit Juni 2023 ist der Trend beim Absatz rückläufig. Besonders alarmierend war der Einbruch kurz vor Jahresende. Im Vergleich zum Vorjahr ging der Absatz im Dezember 2023 um über 40 Prozent zurück. Besonders hinderlich sei, dass auf den Antriebsstrom für Wärmepumpen noch das Doppelte an Steuern, Abgaben und Umlagen anfällt wie auf Erdgas.

Foto: BWP

Kurz nachgefragt

„Unsere Kunden erwarten hohe Qualität“

Foto: Askoma

Elektrifizierung – Die Erzeugung von Warmwasser und Heizwärme mit Sonnenstrom gewinnt an Bedeutung. Andreas Pirner leitet beim Schweizer Anbieter Askoma den Vertrieb der Solarprodukte. Er schätzt die Trends ein und gibt einen Ausblick auf die Neuheiten in diesem Sommer.

Wie hat sich das Geschäft mit solarelektrischen Komponenten für die Wärmewende bei Askoma in den vergangenen Jahren entwickelt?

Andreas Pirner: Wir haben Ende 2017 begonnen, Komponenten für Power to Heat zu entwickeln, parallel zu unserem Standardsortiment und unserer OEM-Fertigung. Am Anfang konnten wir unter anderem mit Fronius gute Entwicklungen beginnen mit dem Asko Heat OP. Parallel haben wir mit der Technischen Hochschule in Biel die Entwicklung eines Energiemanagementsystems begonnen. Daraus hat sich unser Asko Heat plus entwickelt. Das sind Einschraubheizkörper verschiedener Leistungen, die stufenlos oder mehrstufig regelbar sind.

In welchen Ländern Europas vertreiben Sie Ihre Produkte?

Unsere Kernmärkte sind die DACH-Region, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Tschechien, Polen, Ungarn, Italien, Frankreich und der Mittlere Osten. Derzeit entwickeln wir den Vertrieb in Spanien, Portugal und auf dem Balkan.

Wo werden diese Produkte und ihre Komponenten gefertigt?

Wir fertigen unsere Produkte in der Schweiz in Bützberg und Herzogenbuchsee, im Oberaargau. Unsere Gehäuse und Kunststoffteile fertigen wir in unserem Tochterunternehmen in Malaysia, sie werden in die Schweiz geliefert. Alle unsere Produkte durchlaufen eine Einzelstückprüfung, bevor wir sie an die Kunden versenden. Unsere Kunden sollen von Anfang an die Sicherheit haben, dass unsere Produkte zuverlässig sind.

Welche Trends zur Weiterentwicklung der solarelektrischen Wärmeversorgung sehen Sie für 2024 und darüber hinaus?

Wir spüren, dass die Kunden ein hohes Qualitätsbewusstsein entwickeln sowie montagefreundliche und bedienfreundliche Produkte sehr schätzen. Wir legen sehr großen Wert darauf, diesen Ansprüchen zu folgen und vorausschauend Produkte zu entwickeln, um diesen weiterhin gerecht zu werden.

Auf welche Innovationen von Askoma dürfen wir uns zur Intersolar im Juni freuen?

Wir stellen den Asko Heat plus 2.0 vor, der ab April verfügbar sein wird. Die Asko Wall plus wird sehr einfach zu montieren sein. Der neue Asko Heat DC wird für die direkte Verbindung zum Solarmodul ohne Wechselrichter zum Einsatz kommen. Der neue Asko Heat SZ erhöht die Rücklauftemperatur in der Zirkulationsleitung, um die hygienischen Vorschriften für Trinkwasser zu erfüllen.

Die Fragen stellte Heiko Schwarzburger.

Foto: Askoma

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