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Mit offenen Karten

Das Gutachten schlug heftige Wellen: Im Dezemberheft von photovoltaik (S. 50, auch online nachzulesen) stellte Franz-Josef Feilmeier von der Firma Fenecon aus Deggendorf eine Analyse vor, die es in sich hatte. In seinem Auftrag hatten Experten die neuen Vorschriften des Bundesfinanzministeriums zur Versteuerung von selbst verbrauchtem Solarstrom analysiert. Die Schlussfolgerung: Stromspeicher sind – zumindest im Privathaushalt – nur wirtschaftlich, wenn der Betreiber ohne EEG baut. Soll heißen: wenn die Anlage nicht am Stromnetz hängt, also kein Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. Wenn es keine Überschüsse aus der Solaranlage gibt, die man nicht im Gebäude verwenden kann.

Kaum lag das Heft bei den Lesern, hagelte es Anfragen. „Uns ist bewusst, dass man bei einer wirtschaftlichen Analyse je nach Annahmen und Standpunkt zu verschiedenen Ergebnissen kommen kann und es Ermessensspielräume gibt“, schrieb beispielsweise Steffen Binzel, Geschäftsführer für Vertrieb bei der Densys GmbH in Langenselbold. „Aufgrund dessen stellen wir Ihnen die vom Verfasser getroffenen Annahmen und Ergebnisse und die unseren tabellarisch gegenüber. Sie können dann selbst Ihr individuelles Szenario berechnen.“

Binzel hatte sich mehrere Tage Zeit genommen, um die im Gutachten von Fenecon getroffenen Aussagen zu überprüfen. Auch Steuerberater meldeten sich zu Wort. Pro und contra – offenbar ist das Thema brandaktuell. Und vor allem eins: sehr komplex.

Speicherpreise rutschen weiter

Denn wie immer liegt die Wahrheit in der Mitte, hängt die Wirtschaftlichkeit von Stromspeichern stark vom Einzelfall ab. Die gute Nachricht zuerst: Die Entwicklung der Speicherpreise wird die ökonomischen Bedingungen für den breiten Einsatz von Akkus für die Photovoltaik stetig verbessern. Nach Angaben des BSW-Solar fielen die Preise im Jahr 2014 um ein Viertel. Ähnlich schnell ging es seinerzeit in der Photovoltaik, vor vier Jahren. Es wird erwartet, dass auch 2015 der Preisrutsch weitergeht, um 25 bis 30 Prozent.

Zugleich steigt die Nachfrage nach stationären Stromspeichern. 2014 wurden etwa 15.000 Speichersysteme in Deutschland installiert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat allein im dritten Quartal 2014 rund ein Drittel mehr Anträge für Speicherzuschüsse bewilligt als im Quartal zuvor.

Auch auf der Intersolar und der Fachmesse EES im Juni in München werden die Stromspeicher wieder im Mittelpunkt stehen, das ist sicher. Diese Branche steht technologisch noch am Anfang, zahlreiche Innovationen werden die Kosten zusätzlich drücken. Das wird richtig spannend.

Der Staat hält die Hand auf

Nun zu den Problemen: Per Erlass des Bundesfinanzministeriums wird selbst verbrauchter Solarstrom – unabhängig von seiner Speicherung – nicht nach den Gestehungskosten des Photovoltaikstroms (zehn bis zwölf Cent je Kilowattstunde), sondern nach den Einkaufskosten für Netzstrom (mehr als 23 Cent je Kilowattstunde) versteuert. Der Staat tut das, was er immer tut, auch in anderen Branchen: Er hält die Hand auf. Steuerberater Markus Sprenger aus Nürnberg weiß ein Lied davon zu singen, welche Enttäuschungen auf die Speicherbetreiber zukommen (siehe Interview Seite 42).

Denn Stromspeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil. Das Gleiche gilt auch für Wärmepumpen. Nutzen sie Solarstrom, um Warmwasser zu bereiten oder Räume zu heizen, ist der dafür genutzte Sonnenstrom mit Umsatzsteuer zu belegen, und er wird bei der Einkommenssteuer berücksichtigt.

Nichts ist in Stein gemeißelt

Gemäß dem Rundschreiben aus der Finanzverwaltung gilt das ebenso für KWK-Anlagen, also Blockheizkraftwerke. In Stein gemeißelt ist das nicht. Denn die Einkaufspreise für Netzstrom schwanken bundesweit sehr stark. Im Steuerrecht gilt der Gleichheitsgrundsatz, für alle Bürger in der Bundesrepublik. Vielleicht entscheidet das oberste Finanzgericht eines Tages, dass doch die Herstellungskosten des Stroms für die Umsatzsteuer anzuwenden sind. Das kann lange dauern, die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam.

Der Erlass des Bundesfinanzministeriums macht klar, dass der Staat nicht gewillt ist, auf sprudelnde Einnahmen zu verzichten. Die Mehrwertsteuer auf Strom spült jährlich etliche Milliarden in die Kassen des Bundes. Das soll so bleiben, auch wenn sich immer mehr Menschen selbst mit Strom versorgen – durch Photovoltaik, Blockheizkraftwerke oder kleine Windräder.

Mehrwertsteuer auf selbst verbrauchten Strom wird fällig, weil die Solaranlage als Fabrik gilt, die Sonnenstrom fürs Stromnetz herstellt, also für den Stromhandel. Deshalb muss der Betreiber eine Gewerbeanmeldung haben, deshalb kann er die Vorsteuer von der Rechnung beim Anlagenkauf geltend machen, sprich: vom Staat zurückfordern. Und deshalb wird auf die Erträge aus dem Selbstverbrauch auch Einkommenssteuer erhoben.

Schönrechnen hat keinen Sinn

Das muss man den Betreibern erklären. Es hat überhaupt keinen Sinn, die Wirtschaftlichkeit von Speichern allein aus technischen Parametern schönzurechnen. Wirkungsgrad, Deckungsanteile, Investitionskosten für das Gesamtsystem sind wichtige Faktoren der Wirtschaftlichkeit, das steht außer Frage. Doch die Anwendung der Anlage und vor allem ihr Anschluss ans Stromnetz sind weitere Kriterien, um die Wirtschaftlichkeit zu ermitteln.

Wird der Speicher beispielsweise gewerblich betrieben, fällt die Umsatzsteuer ohnehin nicht ins Gewicht – auch wenn er am Netz hängt. Das ist ein wichtiger Unterschied zu privat genutzten Speichern. Hängt der Speicher nicht am Netz, braucht auch ein privater Anwender keine Mehrwertsteuer auf den selbst verbrauchten Strom abzuführen. Denn dann kann er den Solarstrom nicht verkaufen, stellt also kein Handelsgut her.

Eine reine Privatsache

Allerdings kann er dann die Vorsteuer aus dem Anlagenkauf nicht mehr geltend machen. Ein netzparalleler Speicher ist die reine Privatsache des Betreibers. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür nicht notwendig.

Und: Alle mit dem Netz verbundenen Kosten entfallen. Das betrifft die EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom (bei mehr als zehn Kilowatt Solarleistung), das betrifft die Wirkleistungsregelung durch den Netzbetreiber und bei größeren Anlagen die Zertifizierung für den Netzbetrieb nach den Richtlinien des BDEW.

Soll heißen: Es gibt kein Patentrezept, es gilt der Einzelfall. Zur technischen Auslegung des Speichersystems gehört unbedingt die kluge Analyse steuerrechtlicher Aspekte. Was bei Großanlagen in Form der Tax Due Diligence und Legal Due Diligence längst gang und gäbe ist, kommt nun auch für die kleinen Anlagen. Installateure und Planer sind gut beraten, sich kundige Steuerberater zur Seite zu holen, um die Kunden wirklich umfassend zu informieren.

Denn klar dürfte auch sein: Werden Speicher mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit verkauft, müssen sie den Praxistest bestehen. Sonst gibt es ein böses Erwachen, erst für die Speicherbetreiber, dann für die Speicherbranche und die Solarteure.

Individuelle Freiheit

Zum Glück sind die ökonomischen Trends eindeutig: Weil die Speicherpreise so stark fallen, verbessert sich die Wirtschaftlichkeit trotz der enormen Belastungen des Eigenverbrauchs durch den Staat.

Die Frage ist auch: Wie wichtig ist das Argument der Wirtschaftlichkeit tatsächlich? Jedes Jahr schaffen die Deutschen, Österreicher und Schweizer Millionen neue Autos an, die überhaupt nicht ökonomisch sind, weder in der Anschaffung noch im Betrieb. Aber Autos sind Symbole der individuellen Freiheit, quasi eine Unabhängigkeitserklärung.

Niemand hat jemals errechnet, wie viel den Menschen diese Unabhängigkeit wert ist. 15.000 verkaufte Stromspeicher weisen darauf hin, dass die (weitgehend) autarke Versorgung mit Strom ein wichtiges Argument für den Verkauf ist – auch wenn die Speicher noch relativ teuer sind, verglichen mit den Systempreisen der Sonnengeneratoren.

Wie viel wert ist Unabhängigkeit?

Offenbar ist Geld nicht das entscheidende Problem. Die Kaufkraft der Deutschen ist derzeit so hoch wie seit Jahrzehnten nicht. Die Zinsen sind extrem niedrig, das spielt Stromspeichern in die Hände. Viele Kunden verzichten auf die Zuschüsse der KfW, weil das Prozedere zu bürokratisch ist. Oder sie nehmen einen Kredit auf, weil sie nur dann die Zuschüsse bekommen, und tilgen ihn sofort, wenn der Zuschuss überwiesen wurde.

Die Solarbranche – und die Speicherbranche – ist gut beraten, wenn sie die Wirtschaftlichkeit von gepufferten Eigenverbrauchssystemen durchrechnet. Doch daneben steht, mindestens gleichrangig, der Wunsch des Kunden nach Unabhängigkeit. Er ist das entscheidende Verkaufsargument, nicht die Wirtschaftlichkeit.

Sonst könnte es ein Déjà-vu geben. Am Anfang der Photovoltaik stand die Vision einer demokratischen, individuellen und sauberen Energieversorgung. Dann kamen das EEG und die Vergütung von Solarstrom, der ins Netz eingespeist wurde. Schnell war die Wirtschaftlichkeit in diesem öffentlich subventionierten Modell erreicht. Ein nachhaltiges Geschäftsmodell war das nicht. Denn in dem Augenblick, als die Einspeisevergütung abgesenkt wurde, geriet die Solarbranche in schwere Turbulenzen.

Zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell gehört der unabhängige Kunde, mit all seinen Wünschen und Anforderungen. Deshalb werden Solaranlagen mit Speichern nach anderen Spielregeln verkauft als mit der reinen Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Netzstrom. Das Geschäftsmodell ähnelt eher dem Verkauf von Kesseln und Wärmepumpen.

Ausreichend Platz und Marge

Dort gab es nie ein flächendeckendes Versorgungsnetz, mit dem die selbst erzeugte Wärme wirtschaftlich konkurrieren konnte – oder musste. Dennoch haben die Menschen viel Geld investiert, ist die Eigenbedarfsdeckung heute Standard. In der Wertschöpfungskette dieser Branche fanden viele Akteure ihren Platz – und ausreichend Marge.

Freistaat Bayern

Leitfaden zur Versteuerung

Die Finanzbehörden des Freistaats Bayern haben einen Leitfaden ins Netz gestellt, der die Versteuerung von selbst erzeugtem und genutztem Strom ausführlich erläutert. Darin wird klargestellt, dass die Kosten von Stromspeichern – anders als die Investition in den photovoltaischen Generator – steuerlich nicht abgeschrieben werden dürfen.

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2015.pdf

Kurz nachgefragt

„Wir haben uns von der Blei-Gel-Technik verabschiedet“

Stromspeicher sind in aller Munde, mehr als 15.000 wurden 2014 in deutschen Wohnhäusern installiert. Welche Systeme bauen Sie bei Ihren Kunden ein?

Jörg Tappeser: Wir haben bereits Erfahrungen mit Speichern von SMA, Knut (Knubix) und Nedap. Den Power Router von Nedap kombinieren wir mit Speichern von Akasol, LG Chem und BAE. Rund 80 Prozent der Nedap-Speicher können wir online überwachen. Die restlichen Kunden möchten den Internetzugang nicht nutzen.

Wie binden Sie die Speicher in die Haustechnik ein?

Für mich steht fest, dass DC-Systeme den besseren Wirkungsgrad haben. Allerdings berechnen einige Anbieter ihre Wirkungsgrade sehr marketingorientiert, um es vorsichtig zu formulieren. So geben sie beispielsweise den Spitzenwirkungsgrad des Wechselrichters mit 98 Prozent an, damit rechnen sie auch beim Batteriesystem. Doch selbst der beste Wechselrichter schafft im normalen Betrieb nur 92 bis 95 Prozent. Wenn ich bei einem AC-geführten System die Energie dreimal wandeln muss, verliere ich schon 15 Prozent. Beim DC-Speicher sind es nur einmal fünf Prozent. Daher verkaufen wir fast ausschließlich den Power Router von Nedap.

Installieren Sie nur Lithiumakkus oder auch Bleispeicher?

Sicher sind Blei-Gel-Akkus vom Wirkungsgrad her um rund zehn Prozent schlechter als Lithium-Ionen-Batterien. Aus diesem Grunde setzen wir in Zukunft nicht mehr auf Blei-Gel-Zellen. Wir haben bei unseren Kunden etwa 80 Blei-Gel-Speicher mit Nedap installiert. Die Vorteile der Lithium-Ionen-Speicher kennen wir durch Installationen aus der jüngeren Vergangenheit, denn wir haben uns erst vor Kurzem von der Blei-Gel-Technologie verabschiedet. DC-geführte Lithium-Ionen-Speicher mit möglichst hoher Spannung sind mit Sicherheit der effektivste Weg. Je höher die Batteriespannung, desto geringer sind die Verluste durch Anpassungen der Solarspannung an die Ladespannung der Batterie.

Sicher sind Blei-Gel-Akkus vom Wirkungsgrad her um rund zehn Prozent schlechter als Lithium-Ionen-Batterien. Aus diesem Grunde setzen wir in Zukunft nicht mehr auf Blei-Gel-Zellen. Wir haben bei unseren Kunden etwa 80 Blei-Gel-Speicher mit Nedap installiert. Die Vorteile der Lithium-Ionen-Speicher kennen wir durch Installationen aus der jüngeren Vergangenheit, denn wir haben uns erst vor Kurzem von der Blei-Gel-Technologie verabschiedet. DC-geführte Lithium-Ionen-Speicher mit möglichst hoher Spannung sind mit Sicherheit der effektivste Weg. Je höher die Batteriespannung, desto geringer sind die Verluste durch Anpassungen der Solarspannung an die Ladespannung der Batterie.

Was besonders effektiv ist, muss nicht unbedingt ökonomisch sein. Welche Stromspeicher bieten wirtschaftliche Vorteile?

Zurzeit bewerten wir die Lösung Nedap plus Lithiumzellen von LG Chem als die wirtschaftlichste Lösung. SMA hat mit seinen Lithium-Ionen-Speichern zu wenig Kapazität für die Wechselrichterleistung. Der Nutzen für den Endanwender ist zu klein. Da haben wir Sorge, unzufriedene Kunden zu ernten, was sicher nicht ausbleiben wird. Am besten sind fünf Kilowatt Photovoltaik mit rund 5.000 Kilowattstunden Ertrag im Jahr, kombiniert mit einem Fünf-Kilowattstunden-Speicher. Diese relativ einfache Faustformel lässt sich je nach Nutzerverhalten anpassen. Sind die Nutzer tagsüber zu Hause, genügt ein kleinerer Speicher.

Das Gespräch führte Heiko Schwarzburger.

http://www.solartechnik-tappeser.de

E3/DC

Neuer Minispeicher für einphasigen Anschluss

Der Speicherhersteller E3/DC hat eine Miniversion des Hauskraftwerks S 10 vorgestellt. Es ist nur 40 Zentimeter tief, 90 Zentimeter breit und – ohne Standfuß – einen Meter hoch. Dennoch finden bis zu vier Batteriemodule (Lithium-Ionen-Batterien mit je 2,3 Kilowattstunden Speicherkapazität), der Wechselrichter, ein Batteriewandler und die Notstromeinrichtung ihren Platz. Das S10 Mini erzeugt, speichert und verwaltet Solarstrom bis sieben Kilowatt. Der Speicher übernimmt auch das Energiemanagement der elektrischen Ströme im Haus.

Die Installation des S10 Mini erfolgt über einen einphasigen Verbraucheranschluss. Dazu wird ein externer Leistungsmesser am Stromzählpunkt eingesetzt, das „Durchschleifen“ des Hausnetzes entfällt. Die Wartung des Speichers beim Kunden erfolgt in aller Regel über Fernzugriff. Standard ist eine siebenjährige Vollersatzgarantie.

Seit Januar 2015 bietet E3/DC das Speichersystem namens All in One an, für Ein- oder Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbebetriebe und Unternehmen. All in One vereint alle Speichermodi (AC, DC oder Hybrid) und Funktionen (Energie Farming, Notstrom, Inselnetz) in nur zwei Gerätetypen. Der Installateur kann zwischen zwei Versionen wählen: dem einphasigen S10 Mini mit M4-Wechselrichter und dem dreiphasigen Hauskraftwerk S10 E (4,6 bis 13,8 Kilowattstunden mit E12-Wechselrichter.

Bereits im September 2013 hat E3/DC die Trilink-Technologie eingeführt. Dieses dreiphasige DC-System ermöglicht es, Geräte im Inselbetrieb solar nachzuladen und den N-Leiter des Stromnetzes für dreiphasige Wechselrichter direkt mit der 48-Volt-Batterietechnik zu verbinden. Diese Technologie wurde im S10 Mini nun einphasig erweitert, sodass auch dieser Stromspeicher im einphasigen Inselbetrieb solar nachgeladen werden kann.

https://www.e3dc.com/

Ibesa

In Europa hat der eidgenössische Hersteller Leclanché gerade seine Geschäftsstrategien neu geordnet. Künftig sollen mobile und stationäre Speicher gleichermaßen hergestellt und in Europa vertrieben werden. Leclanché hat eine Batteriefabrik in Willstätt in Baden-Württemberg aufgebaut. Auf dem Fachkongress Energy Storage in Düsseldorf im März wird das Unternehmen neuartige Lithiumzellen präsentieren, die auf Lithium und Titanverbindungen basieren. Sie gelten als besonders robust gegen mechanische Schäden und thermische Überhitzung (Thermal Runaway Effect).

https://www.ibesalliance.org/?id=2

170.000 stationäre Batteriespeicher in Deutschland bis 2020 erwartet

Deutschland wird seine Vorreiterrolle bei stationären Batteriespeichern für Generatoren bis 2020 behaupten – zumindest in Europa. Das erwarten Experten der International Battery & Energy Storage Alliance (Ibesa) aus Bonn. Jährlich werden 45.000 neue Speicher pro Jahr installiert. Das entspricht einem jährlichen Marktwachstum von 31 Prozent. Der Anteil Deutschlands am europäischenSolarspeichermarkt liegt bis 2020 bei rund 45 Prozent. Das entspricht einer Gesamtinstallation von rund 170.000 Speichersystemen in Deutschland.

Insgesamt prognostizieren die Bonner Marktforscher für das Jahr 2020 eine Gesamtkapazität der Solarspeicher von 1,9 Gigawattstunden in ganz Europa. Der europäische Markt für Photovoltaikakkus wird bis 2020 jährlich um 60 Prozent wachsen und rund 166.000 Neuinstallationen erreichen. Wachstumstreiber sind vor allem die sinkenden Preise.

Auch international beobachten die Marktexperten eine steigende Nachfrage nach stationären Stromspeichern. Während die Speicher in den Industrieländern zur Unterstützung der Netzinfrastruktur eingesetzt werden, spielen sie in Schwellen- und Entwicklungsländern vor allem bei netzfernen Anwendungen eine zunehmende Rolle. Denn sie treiben die ländliche Elektrifizierung voran, oftmals der Schlüssel zur stabilen Versorgung mit Energie und sauberem Trinkwasser überhaupt. Auch instabile Netze tragen zur steigenden Nachfrage nach Stromspeichern bei.

Mittlerweile streben Unternehmen in den Markt, die bislang vor allem auf Batterien für mobile Anwendungen gesetzt haben. Ein Beispiel ist Tesla aus den USA, Pionier der Elektroautos. Die Amerikaner wollen künftig auch Heimakkus und stationäre Speicher für Gewerbekunden liefern. Die Produktion von Lithiumakkus könnte in den nächsten sechs Monaten starten.

Tesla sieht sogar eine Chance für eine Batteriefabrik in Deutschland. Sie könnte innerhalb der kommenden fünf Jahre entstehen. Derzeit baut das Unternehmen eine Batteriefabrik im US-Bundesstaat Nevada. Insgesamt kostet die Gigawattfabrik vier bis fünf Milliarden US-Dollar. Die Produktion soll 2017 starten.

Kurz nachgefragt

„Die Industrie rechnet die Systeme schön“

Auf welche Weise sind Sie mit Fragen der Wirtschaftlichkeit von Stromspeichern befasst?

Markus Sprenger: Ich bin Steuerberater, ich habe Mandanten, die mit dem Thema zu tun haben. Mit dem EEG 2012 kamen die ersten Regelungen zum Eigenverbrauch. Allerdings habe ich schon vor zehn Jahren Vorträge über die Besteuerung von netzgekoppelten Anlagen gehalten. Das ist einfach, verglichen mit dem Eigenverbrauch. Denn der gesamte Solarstrom wird ins Netz eingespeist.

Wo liegt das Problem beim Eigenverbrauch?

Ich lese oft Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit von Eigenverbrauchssystemen. In letzter Zeit werden Stromspeicher propagiert, also Batterien mit Lithiumzellen oder Blei. Dabei fällt mir auf, dass die Industrie ihre Systeme schönrechnet. Denn die Versteuerung wird meist nicht berücksichtigt. Nimmt man alle Faktoren zusammen, rechnen sich Stromspeicher derzeit noch nicht. Auch wird meist nicht berücksichtigt, dass es Ladeverluste gibt.

Also lieber keine Solarakkus einbauen?

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Das heißt nicht, dass sie nicht sinnvoll sind. Es geht mir darum, dass man den Leuten reinen Wein einschenken muss. Sonst droht hinterher ein böses Erwachen. Wenn die Bescheide vom Finanzamt kommen. Wer die Energiewende nach vorn bringen will, wer seine Unabhängigkeit erhöhen will, der wird in Speicher investieren, auch wenn sie sich noch nicht wirklich rechnen. Bis die Stromspeicher tatsächlich wirtschaftlich sind, wird noch einige Zeit vergehen.

Können Sie uns kurz erläutern, worum es geht?

Es geht um die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer. Im jüngsten Rundschreiben der Bundesfinanzverwaltung ist klar geregelt, dass auch selbst verbrauchter Strom entsprechend versteuert werden muss.

Wie wird die Umsatzsteuer ermittelt?

Generell gilt: Wer eine Photovoltaikanlage mit Netzanschluss hat, betreibt ein Gewerbe. Der Strom ist ein Handelsgut, also ist der Anlagenbetreiber ein Unternehmer. Deshalb darf er beim Kauf der Anlage die Vorsteuer – also die Umsatzsteuer auf der Rechnung seines Installateurs – vom Staat zurückfordern. Allerdings geht damit die Photovoltaikanlage ins umsatzsteuerliche Betriebsvermögen des Betreibers über – auch wenn er sie nur privat nutzt.

Generell gilt: Wer eine Photovoltaikanlage mit Netzanschluss hat, betreibt ein Gewerbe. Der Strom ist ein Handelsgut, also ist der Anlagenbetreiber ein Unternehmer. Deshalb darf er beim Kauf der Anlage die Vorsteuer – also die Umsatzsteuer auf der Rechnung seines Installateurs – vom Staat zurückfordern. Allerdings geht damit die Photovoltaikanlage ins umsatzsteuerliche Betriebsvermögen des Betreibers über – auch wenn er sie nur privat nutzt.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Sie bemisst sich nach den sogenannten Fremdbezugskosten. Man muss den selbst verbrauchten Strom so versteuern, als hätte man ihn beim Regionalversorger gekauft. Das ist im Erlass des Bundesfinanzhofes geregelt, auch entspricht dies den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes.

Wie wird die Einkommenssteuer ermittelt?

Bei dieser Steuer werden die Herstellungskosten auf 20 Jahre verteilt, das ist die vorgeschriebene Abschreibung der Investition in die Photovoltaikanlage. Hinzu kommen jährliche Betriebsausgaben wie die Wartung oder die Versicherung. Daraus ergeben sich Kosten je Kilowattstunde, derzeit zwischen zwölf und 14 Cent. Multipliziert mit der Anzahl der selbst verbrauchten Kilowattstunden ergibt sich der Betrag, der mit dem jeweiligen Steuersatz des Betreibers versteuert werden muss. Der Betrag wird den persönlichen Einkünften zugerechnet. Ins Netz eingespeister Strom wird nach dem Erlös versteuert, also der Vergütung. Das regelt das Einkommenssteuergesetz.

Wie stellt sich die Besteuerung für Mieterstrommodelle dar?

In diesem Fall ist sie relativ einfach. Jeder Mieter hat seinen Zähler, daran kann man seinen Stromverbrauch ablesen und ihn berechnen. Auf die Einnahme werden die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer ermittelt. Aber es fällt die EEG-Umlage an.

Was raten Sie Anlagenbetreibern oder Leuten, die es werden wollen?

Ich würde Ihnen gern den Gang zum Steuerberater empfehlen, zumindest die ersten beiden Jahre. Danach bleibt alles gleich. Weil ich selbst mehrere Photovoltaikanlagen betreibe, bin ich dem Problem auf den Grund gegangen. Wer die komplizierte Besteuerung umgehen will, muss ohne EEG bauen, also ohne Anschluss ans Stromnetz. Dann entfallen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer auf den vollständig selbst verbrauchten Strom. Allerdings sind dafür derzeit noch keine wirtschaftlichen Lösungen in Sicht, dafür müssten die Speicher und Blockheizkraftwerke deutlich preiswerter sein.

Wer ohne Netz baut, muss auch keine EEG-Umlage bezahlen ...

Das stimmt. Wer vollständig autark ist, ist von der Umlage befreit. Übrigens wird auf die EEG-Umlage ebenso die Umsatzsteuer erhoben. Das ist meines Erachtens nicht rechtens. Denn die Umlage ist keine Nebenleistung zur Stromlieferung, und nur als solche wäre sie steuerpflichtig. Da habe ich auch schon ein paar „Große“ angeschrieben, aber keinen interessiert es. Es wäre die Aufgabe der grünen Energieversorger, sich mit dem Bund anzulegen und die Sache vor Gericht zu bringen. Als Bürger haben Sie keine rechtliche Handhabe, um dagegen vorzugehen. Sie könnten vorm Europäischen Gerichtshof klagen, aber wer macht das schon?

Bei einer EEG-Umlage von 6,15 Cent je Kilowattstunde summiert sich die Umsatzsteuer auf rund eine Milliarde Euro im Jahr. Eine hübsche Summe, die der Staat nur ungern verlieren möchte ...

Das sehe ich genauso. Es gibt ein offenbar großes Interesse an hohen Strompreisen, an einer möglichst hohen EEG-Umlage. An möglichst geringem Eigenverbrauch. Denn damit verdient man ja kein Geld. Und darum müssen Sie auch die Photovoltaik schönrechnen, weil eine schwarze Null den Menschen noch nicht reicht, um sich zu engagieren. Der Staat macht alles noch schlechter. Ich finde es eigentlich nur noch traurig.

Das Gespräch führte Heiko Schwarzburger.

http://www.steuerkanzlei-sprenger.de

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