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BNetzA verkündet neuen Höchstwert für Solardachanlagen

Damit liegt der Wert etwas unter dem Niveau des laufenden Jahres. Die Festlegung betrifft die sogenannten zweiten Segmente, also Dachanlagen, und gilt für die kommenden zwölf Monate ab dem Gebotstermin am 1. Februar 2026. Der Höchstwert definiert die Obergrenze für Gebote in den Ausschreibungen.

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Der neue Höchstwert setzt den Rahmen, mit dem sich viele Bieter an den Ausschreibungen beteiligen können. „Er ist gegenüber dem Vorjahr geringer ausgefallen. Grund dafür sind die gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und das hohe Wettbewerbsniveau in den letzten Ausschreibungen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Innovationsausschreibungen bei 7,13 Cent

Die Behörde begründet die Senkung mit den gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und den Ergebnissen der letzten Ausschreibungsrunden. Ohne die erneute Festlegung wären die Höchstwerte auf die im EEG vorgesehenen Werte zurückgefallen, die laut Bundesnetzagentur für die meisten Anlagen nicht auskömmlich gewesen wären.

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Für die solare Freiflächen- und Innovationsausschreibungen im kommenden Jahr hat die Bundesnetzagentur keine neuen Höchstwerte festgelegt. Hier gelten die gesetzlichen Höchstwerte. Für solare Freiflächenanlagen bildet sich der Höchstwert aus den Ergebnissen der letzten drei Ausschreibungsrunden. Für Innovationsausschreibungen wird ein Höchstwert von 7,13 Cent angewendet. Die Bundesnetzagentur sieht darin eine ausreichende Wettbewerbsintensität und verzichtet daher auf eine gesonderte Festlegung. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Bundesnetzagentur. (nhp)

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