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EU-Kommission genehmigt EEG beihilferechtlich

Die Erneuerbaren-Branche hat lange darauf gewartet, dass das EEG beihilferechtlich genehmigt wird. „Entsprechend groß ist die Erleichterung, dass nun nach unnötig viel verstrichener Zeit die erforderliche Klarheit geschaffen wird und die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 1. Februar (Wind an Land) und 1. März (Photovoltaik-Freifläche und Bioenergie) endlich veröffentlichen kann. Jetzt können Anlagenbetreiber mit dem Bau starten“, kommentiert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, kurz BEE.

Problematisch bleibe weiterhin die Kompensation der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel. „Wir haben mehrfach vor der Verschiebung der Finanzierung in den Haushalt und der daraus entstehenden beihilferechtlichen Problematik gewarnt“, erklärt Peter weiter.

Reform für Steuern, Abgaben und Umlagen auf dem Strompreis nötig

Denn das Parlament stelle damit sein eigenes Handeln unter Genehmigungsvorbehalt, denn nun müssten auch weitere Novellen des EEG in Brüssel genehmigt werden. Es bleibe unerlässlich, die bestehende Preissystematik im Energiebereich zu reformieren. „Wir brauchen eine umfassende und grundlegende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen und eine Erneuerung des Strommarktdesigns, das sich an den Erneuerbaren Energien ausrichtet“, fordert die BEE-Chefin.

„Somit erhalten die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Positiv sind insbesondere die durch die EU-Kommission erwirkten Änderungen bei der Anschlussförderung ausgeförderter Windenergieanlagen“, sagt die BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Denn die Anschlussförderung ende nun schon Ende 2021 statt wie zuvor geplant Ende 2022. (nhp)

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