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Innovationsausschreibung: nur drei Gebote über 84 Megawatt

Alle Gebote auf die aktuelle Innovationsausschreibung bezogen sich auf Anlagenkombinationen aus Solaranlagen mit Speichern. Aufgrund der deutlichen Unterzeichnung erhielten alle Gebote auch den Zuschlag. Bei einem Gebot der Firma Solar Zerbst wurde zudem die nur 2023 geltende Regelung genutzt, nach der die zulässige Leistung für Solaranlagen bei mehr als 20 Megawatt liegen darf. Hier wurden 63 Megawatt bezuschlagt.

Keine Zuschlagswerte veröffentlicht

Die beiden anderen Projekte mit 14,8 und 5,7 Megawatt will der Projektierer Enertrag Solar in Brandenburg bauen. Die Bundesnetzagentur gibt den niedrigsten und den höchsten Gebotswert der bezuschlagten Gebote sowie den durchschnittlichen Zuschlagswert in dieser Runde nicht bekannt. „Durch eine Veröffentlichung der Werte würden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bieters offengelegt.“ Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. (nhp)

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