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Studie: Solarspitzengesetz setzt Anreize für Flexibilität

Mit dem Solarspitzengesetz vom Frühjahr 2025 sind neue Dachanlagen deutlich stärker in ein preissignalbasiertes System eingebunden. Seit Februar 2025 entfällt die Förderung bei negativen Strompreisen nicht mehr nur für direktvermarktete Anlagen, sondern auch für Anlagen mit einer Leistung über sieben Kilowatt, sofern ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert ist.

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Die Analyse zeigt, dass die Photovoltaikleistung, die nicht auf Preissignale reagiert, bis 2045 auf etwa 46 Gigawatt sinken wird. Gleichzeitig nimmt die nachfrageseitige Flexibilität deutlich zu. Zu diesem Ergebnis kommt der vom Umweltbundesamt beauftragte Kurzbericht „Marktintegration kleiner Photovoltaik-Dachanlagen – Zwischen negativen Strompreisen und Flexibilitäten“, in dem die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut die Rolle kleiner Dachanlagen im Stromsystem analysiert haben.

Reaktionen auf negative Strompreise

Direktvermarktungsanlagen haben bereits heute einen wirtschaftlichen Anreiz, ihre Einspeisung bei negativen Preisen zu reduzieren oder zeitversetzt einzuspeisen. Neuanlagen mit Einspeisevergütung und iMSys erhalten bei negativen Preisen keine Vergütung, müssen aber auch keine Zahlungen leisten. Sie können jedoch ihren Eigenverbrauch in Zeiten negativer Preise verlagern, etwa durch Batteriespeicher oder flexible Lasten, um ihre Erlöse zu maximieren.

Neuanlagen ohne iMSys und Bestandsanlagen in der Einspeisevergütung haben hingegen keinen Anreiz, auf negative Preise zu reagieren. Eine Ausnahme bilden fernsteuerbare Einspeisevergütungsanlagen, deren Strommengen von Übertragungsnetzbetreibern über preislimitierte Gebote vermarktet werden müssen. Können diese Mengen nicht vermarktet werden, sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Einspeisung zu reduzieren – für Neuanlagen entschädigungslos.

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Ausgeförderte Altanlagen, die nach dem Förderende weiterbetrieben werden und den Jahresmarktwert erhalten, haben keinen Anreiz, auf negative Preise zu reagieren. Sollte diese Regelung über das aktuelle Ende am 31. Dezember 2032 hinaus verlängert werden, könnten diese Anlagen im Jahr 2045 rund 43 Prozent der nicht-flexiblen Photovoltaik-Leistung ausmachen.

Langfristige Bedeutung von Flexibilität

Bereits heute ist ein großer Teil der neu installierten Solaranlagen in ein preissignalbasiertes System eingebunden und erhält bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr. Die volle Wirkung dieser Regelungen entfaltet sich jedoch erst langfristig, da Bestandsanlagen weiterhin Bestandsschutz genießen. Modellierungen zufolge könnte die Photovoltaikleistung, die nicht auf Preissignale reagiert, im Jahr 2030 noch bei etwa 85 Gigawatt liegen, bis 2045 jedoch auf 46 Gigawatt sinken. (nhp)

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