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Österreich fördert energieautarke Bauernhöfe mit 100 Millionen Euro

Das österreichische Umwelt- und Energieministerium wird den Umstieg landwirtschaftlicher Betriebe auf die Eigenversorgung mit Ökoenergie bis zum Jahr 2025 mit 100 Millionen Euro fördern. Wie die neuen Unterstützungsmaßnahmen aussehen, haben Energie- und Umweltministerin Leonore Gewessler und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig zusammen mit dem Bernd Vogl, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds (KLIEN) vorgestellt.

Viele verschiedene Maßnahmen werden gefördert

So fördert Wien mit dem neuen Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ die neben der Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch die Montage von Biomassekesseln, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf den Höfen, die Installation von LED-Beleuchtungen sowie die Erstellung eines energetischen Gesamtkonzepts. Es sind auch mehrere Maßnahmen gleichzeitig möglich.

Auf nachhaltige Energie umsteigen

Auf diese Weise will die Bundesregierung land- und forstwirtschaftliche Betriebe dabei unterstützen, auf nachhaltige Energie umzustellen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. „Mit diesem Förderprogramm wollen wir die Energieeigenversorgung der Betriebe verbessern und deren Energieeinsatz optimieren“, erklärt KLIEN-Geschäftsführer Bernd Vogl. „Es können sowohl einfach umsetzbare Einzelmaßnahmen, aber auch ganze Maßnahmenbündel in den Betrieben realisiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf Gesamtkonzepten, die die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien vor allem aus eigener Produktion zum Ziel haben.“

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Antrag vor Baubeginn stellen

Die Förderung kann ab 15. Februar 2023 beantragt werden und läuft bis 28. November 2025. Das Programm ist modular aufgebaut. Es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert. Voraussetzung ist, dass die Land- oder Forstwirte eine entsprechende Betriebsnummer haben, die sie als solche ausweist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antrag auf eine Förderung vor Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Einzige Ausnahme ist hier die Integration einer Notstromfunktion am bestehenden Zählerkasten. Die Förderung ist auf 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt.

Weitere Informationen finden Sie ab 15. Februar 2025 auf einer entsprechenden Landingpage auf der der Webseite des KLIEN. (su)

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