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Gesetz für bessere Ladeinfrastruktur in Gebäuden

Bei Nicht-Wohngebäuden müsse mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 müsse unter anderem jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen über mindestens einen Ladepunkt verfügen. Alle Verstöße werden laut Regierung mit Bußgeldern geahndet.

 Mehr Ladepunkte für Bürger

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz ist eine Umsetzung der EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht. Es sieht Ausnahmen für Gebäude vor, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. „Wir verbessern mit dem heutigen Kabinettbeschluss den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Gebäuden“, frohlockt Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Das Gesetz sei damit ein wichtiger Schritt, um die Elektromobilität hierzulande voranzubringen. „Denn wir brauchen mehr Ladepunkte, damit sich mehr Bürger für E-Autos entscheiden und diese flächendeckend einsetzen“, sagt Altmaier. (nhp)

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