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Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz – mehr Photovoltaik vorgesehen

Der deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Es legt die Regeln für den Neubau von Wohn- und Gewerbegebäuden fest und führt so die bisherigen Regelungen aus den verschiedenen Einzelgesetzen zusammen, die bisher für die Planung von Neubauten relevant waren. Dazu gehören die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz, und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es soll die Umsetzung der Gebäudeenergierichtlinie der Europäischen Union sein, die festlegt, dass in Zukunft nur noch der Niedrigstenergiestandard bei Neubauten gelten soll.

Erneuerbare bleiben Pflicht

So hat die Bundesregierung die Vorgaben aus dem EEWärmeG übernommen, was den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Effizienzvorgaben betrifft. Diese wurde aber um die Option erweitert, mit Photovoltaik und Brennstoffzellen ebenfalls die Vorgaben erfüllen zu können. So muss die Wärme- und Kälteversorgung anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Diese Vorgabe gilt als erfüllt, wenn pro Quadratmeter Nutzungsfläche eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens 0,02 Kilowatt installiert ist. Voraussetzung ist dabei, dass der Solarstrom größtenteils direkt vor Ort genutzt wird.

Solarstrom senkt Primärenergiebedarf

Die Installation einer Ökostromanlage – in der Regel sind das Photovoltaikanlagen – senkt zudem die ermittelten jährlichen Primärenergiebedarf des Gebäudes um 150 Kilowattstunden pro Kilowatt installierter Leistung, wenn kein Speicher integriert wird. Mit Speicher können 200 Kilowattstunden pro Kilowatt Leistung angerechnet werden.

Dazu kommt noch, dass ab einer Anlagengröße von 0,02 Kilowatt pro Quadratmeter Gebäudenutzungsfläche noch das 0,7fache des jährlichen Endenergiebedarfs angerechnet werden kann. Allerdings können maximal 20 Prozent des jährlichen Primärenergiebedarfs über eine Photovoltaikanlage angerechnet werden. Mit einem Stromspeicher steigt dieses Maximum auf 25 Prozent.

Ähnliche Regelungen gelten auch für Nichtwohngebäude. Allerdings können hier schon mit 0,01 Kilowatt Anlagenleistung pro Quadratmeter Nutzungsfläche das 0,7fache des Energiebedarfs der Anlagentechnik angerechnet werden. Mit einem Speicher kann der Architekt sogar den gesamten Energieverbrauch der Anlagentechnik – nicht nur rechnerisch – mit der Photovoltaik abdecken. (su)

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