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Centrosolar Group: Erster Schritt aus der Insolvenz

Der Gläubigerausschuss der Centrosolar Group hat dem Insolvenzplan des Vorstands zugestimmt. Die weiteren Schritte aus der Insolvenz sind schon terminiert.

Die Centrosolar Group hat die ersten Hürde aus der Insolvenz genommen. Der Gläubigerausschuss hat dem vom Vorstand vorgeschlagenen Eckpunkten für einen möglichen Insolvenzplan zugestimmt. Ein zentrales Element dieses Plans ist es, dass sich die Centrosolar Group als Holding in Zukunft auf das Geschäft in Amerika konzentrieren wird. Denn das Unternehmen sieht in diesem Markt auch in Zukunft ein Wachstum. Das war auch nicht anders zu erwarten, denn zur eigentlichen Holding gehören nur noch die Centrosolar America sowie die Beteiligungen am Gestellhersteller Renusol und der Centrosolar Grundstücksverwaltung in Fürth. Diese beiden nicht insolventen Beteiligungen sollen laut Insolvenzplan verkauft werden. Auf die europäischen Niederlassungen hat die Centrosolar Group keinen Zugriff mehr. Denn diese unterliegen der Verantwortung der Centrosolar AG in Hamburg, die schon Ende Oktober zusammen mit der Sonnenstromfabrik in Wismar – der Modulproduktion von Centrosolar – aus dem Schutzschirmverfahren ausgeschieden. Für die Rettung dieser beiden Tochtergesellschaften sieht der jetzige Insolvenzplan dementsprechend auch keine Lösungen vor. Die Centrosolar Group weiß nur so viel: „Die Sanierung dieser beiden Tochtergesellschaften wird außerhalb des jetzigen Insolvenzplans stattfinden“.

Aktionäre verlieren ihre Eigentumsrechte

Der Insolvenzplan wird vor allem enorme Auswirkungen für die bisherigen Aktionäre haben. Denn sie verlieren ihren Status als Eigentümer und scheiden ohne Entschädigung aus. Auch das Nachrangdarlehen verfällt entschädigungslos. Statt dessen wird die Centrosolar Group die nicht-nachrangigen Gläubiger befriedigen. Zunächst werden dabei der Verkaufserlöse der nicht insolventen Beteiligungen an diese Gläubiger ausgeschüttet. In einem zweiten Schritt bekommen alle nicht-nachrangigen Gläubiger Aktien der Centrosolar Group. Mit jeder Aktie wird eine Forderungssumme der Gläubiger in Höhe von 132,67 Euro getilgt. Das bedeutet für die Anleihegläubiger, dass sie pro Anleihe mit einem Nominalwert von 1.000 Euro acht Aktien bekommen. Das Unternehmen weißt darauf hin, dass der Aktienkurs vor Durchführung des Insolvenzplans in keiner Weise aussagekräftig sei, weil die Altaktionäre entschädigungslos ausscheiden. Im Gegenzug erlassen die Gläubiger der Gesellschaft alle ihre nicht befriedigten Forderungen. Dabei werden die Gläubiger aus der Anleihe, die Finanzgläubiger, die Mitarbeiter und die sonstigen gleichrangigen Gläubiger gleich behandelt. Mit diesem Schritt wäre die Holding komplett entschuldet.

Liquidität wird erhöht

In einem weiteren Schritt wird die Centrosolar Group seine Liquidität erhöhen. Dazu soll das Barkapital der Gruppe gesteigert werden. Das können zunächst die bisherigen nicht-nachrangigen Gläubigern als neue Aktionäre übernehmen. „Sofern diese ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausnutzen, sollen auch bisherige Altaktionäre eine Zeichnungsmöglichkeit und damit im Rahmen des insolvenzrechtlich Vertretbaren zumindest eine gewisse Wertaufholungschance erhalten“, erklärt Centrosolar. Außerdem will das Unternehmen die Kosten drastisch senken. Deshalb wird die Centrosolar Group als Holding deutlich verkleinert. Die Holding hat schon mit Veränderungen in der Chefetage reagiert. Der Vorstand wurde von drei auf eine Person reduziert. Weitere Personalreduzierungen sind nicht geplant. Geld will die Holding allerdings sparen, indem sie den Wechsel des Handels der Aktien in einen Freiverkehr einer deutschen Börse erwirken will. Das hat enorme Auswirkungen auf die Kosten. Bisher ist die Aktie als Prime Standard und damit nach der höchsten Richtlinie gelistet. Das ist auch mit den höchsten Kosten verbunden. Die Holding muss vier Mal pro Jahr Finanzberichte vorlegen und das in deutscher und in englischer Sprache. Das entfällt, wenn die Aktie in den Freiverkehr übergeht. Dann muss die Centrosolar Group nur noch ein Mal im Jahr einen Finanzbericht vorlegen und ihn noch nicht einmal ins Englische übersetzen.

Weitere Schritte sind schon geplant

Mit dem Gläubigerausschuss hat aber nur das erste Gremium sein Votum abgegeben. Jetzt muss auch die insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zustimmen. Dazu ist es notwendig, dass die Anleihegläubiger erst einmal einen gemeinsamen Vertreter in diese Gläubigerversammlung wählen und ihn zur Stimmabgabe in diesem Gremium ermächtigen. Das steht auf der Versammlung aller Anleihegläubiger auf der Tagesordnung, die Centrosolar für den 18. März dieses Jahres einberufen hat. Voraussetzung ist dabei wiederum, dass mindestens die anwesenden Gläubiger mindestens die Hälfte des Anleihekapitals halten. Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden, ist für Anfang April eine zweite Versammlung der Anleihegläubiger angesetzt, für die nur noch eine Mindestanwesenheit von 25 Prozent des Anleihekapitals erforderlich ist. Wenn die Gläubiger der Anleihe ihren Vertreter gewählt und mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet haben, wird die insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung einberufen, die endgültig über den Insolvenzplan abstimmt. Die Centrosolar Group hat diese Versammlung für Ende April dieses Jahres angesetzt. Unter der Voraussetzung, dass sich die insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung einig wird und dem Plan zustimmt, kann er ab Ende Mai 2014 umgesetzt werden. Ob er auch funktioniert, hängt allerdings von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. So ist noch längst nicht sicher, dass Centrosolar seine Beteiligungen an Renusol und der Grundstücksverwaltung auch verkaufen kann. Falls das nicht gelingt, kann der Vorstand mit dem Gläubigerausschuss und dem Sachwalter übereinkommen, dass die Centrosolar Group diese Beteiligungen behält. (Sven Ullrich)