Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) haben die österreichischen Anlagenbetreiber mehr Möglichkeiten, ihren Solarstrom mit anderen zu teilen. Denn seither sind sogenannte Peer-to-Peer-Verträge möglich.
Gesetzlichen Rahmenbedingungen erklärt
Das bedeutet, dass der Anlagenbetreiber seinen überschüssigen Solarstrom an Nachbarn liefern kann, ohne dass er eine Energiegemeinschaft gründen muss. Dies war bisher die Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung des Sonnenstroms. Die Anlagenbetreiber und auch die Handwerker sollten allerdings genau wissen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen bei solchen Verträgen gelten, worauf kaufmännisch und technisch zu achten ist und welche Vorteile dieser Direkthandel hat.
Auswirkung auf die Netzbetreiber
In einem Webinar zeigt der Branchenverband PV Austria nicht nur, wie solche Peer-to-Peer-Verträge funktionieren, sondern auch, wie die Strommengen gemessen und abgerechnet werden. Die Experten zeigen auch, welche weiteren Möglichkeiten innerhalb von Energiegemeinschaften das ElWG ermöglicht. Hier geht es nicht nur um den regulatorischen Rahmen, sondern auch um die Auswirkungen auf die Netzbetreiber und die entsprechende Kommunikation mit diesen.
Österreich: ElWG legt neue Rechte und Pflichten für Netzbetreiber fest
Österreichische Solarbranche trifft sich am 25. März in Wien
Die gemeinsame Nutzung funktioniert aber auch ohne Netzbetreiber – mit Direktleitungen. Bei dieser Nutzung hinter dem Zähler wird der Strom mittels Contracting gehandelt.
Das komplette Programm und einen Link zur Anmeldung zum kostenlosen Webinar finden Sie auf der Webseite von PV Austria. (su)