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Greenpeace klagt gegen Österreichs Klimapolitik

Greenpeace hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen klimaschädliche Bestimmungen in der Gesetzgebung der Alpenrepublik eingereicht. Sollte die Klage erfolgreich sein, müssen diese gestrichen werden.

Der Landesverband Österreich der Umweltschutzorganisation Greenpeace klagt beim Verfassungsgerichtshof der Alpenrepublik wirksame Klimaschutzgesetzgebung ein. Damit wird der Druck auf die Bundesregierung immer größer, endlich zu handeln. „Die Klimakrise ist auch eine Krise der Grund- und Menschenrechte“, erklärt Michaela Krömer, die als Rechtsanwältin die Klage im Namen der Betroffenen eingereicht hat. „Angesicht dieser schützt die aktuelle Gesetzeslage unsere Grundrechte nicht ausreichend. Daher besteht jedenfalls auch juristischer Handlungsbedarf.“

Staat muss Bürger vor Klimaschäden schützen

Grundlage der Klage ist das Grundrecht auf Leben, auf Gesundheit und auf unversehrtes Eigentum, wie es in der Verfassung verankert ist. Die Kläger argumentieren, dass der Staat verpflichtet ist, diese Rechte bei vorhersehbaren Gefahren zu schützen. „Diese Pflicht beinhaltet auch, dass der Staat passende Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen trifft, damit die Rechte geschützt sind“, beschreiben die Kläger den Zweck ihrer Beschwerde beim höchsten Gericht Österreichs.

Mit der Klage werden unterschiedliche klimaschädliche Bestimmungen benannt. Sollte der Verfassungsgerichtshof feststellen, dass eine der Bestimmungen gegen eines der Grundrechte verstößt, beauftragt er die Regierung, entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen. Alternativ kann der Verfassungsgerichtshof die bemängelte Bestimmung auch aufheben.

Erste Erfolge in Holland

Mit der Beschwerde vor dem höchsten Gericht Österreichs setzt Greenpeace die eigene Klagewelle fort. Denn die Umweltorganisation hat bereits beispielsweise in Norwegen, Deutschland, der Schweiz und in den Niederlanden ähnliche Klagen eingereicht. In Holland konnte sie einen ersten Erfolg verbuchen. Dort hat das Verfassungsgericht im Oktober 2018 befunden, dass die Regierung die Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern aufgrund mangelnden Klimaschutzes verletzt. (su)

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